Europäisches Parlament Europäisches Parlament: 736 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten
Halle (Saale)/MZ. - Das Europäische Parlament setzt sich aus 736 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt. Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest, wendet aber die gleichen grundlegenden demokratischen Regeln an: Gleichstellung von Mann und Frau und Wahlgeheimnis. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht beträgt in allen Mitgliedstaaten 18 Jahre, eine Ausnahme bildet Österreich, wo das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde.
Die Sitze sind grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden Landes verteilt. Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine Anzahl fester Sitze, wobei die Höchstzahl 99 und die Mindestzahl fünf Sitze beträgt. Die Vertretung der Frauen im Europäischen Parlament hat stets zugenommen, derzeit sind etwa ein Drittel der Abgeordneten Frauen. Der Europa-Abgeordnete teilt seine Arbeitszeit zwischen Brüssel, Strasbourg und seinem Wahlkreis auf. In Brüssel nimmt er an den Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse, der Fraktionen und der zusätzlichen Plenartagungen teil und in Strasbourg wohnt er den zwölf Plenartagungen bei. Parallel zu diesen Haupttätigkeiten muss er sich selbstverständlich auch seinem Wahlkreis widmen. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind nach Maßgabe ihrer politischen Nähe und nicht nach Staatsangehörigkeit zusammengeschlossen.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit wahr.