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Ein «blaues Auge» für eine «Ohrfeige»

Von DETLEF VALTINK 15.12.2009, 18:24

ASCHERSLEBEN/MZ. - Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Marco R., Chris Axel H. und Matthias D. am 23. April 2008 gegen 14 Uhr am Norma-Markt in Aschersleben auf Thomas H. trafen.

Marco R. und seine Bekannten sollten an diesem Tag eigentlich einer Maßnahme der Arge beiwohnen, hatten diese aber frühzeitig verlassen und sich zum Markt begeben, um ein Bier zu trinken. Nach Marco R.'s Erinnerungen waren es bei ihm dann letztendlich zehn oder zwölf Flaschen eines böhmischen Bieres mit 3,9 Prozent Alkoholgehalt. Zur Tatzeit trafen die drei dann auf Thomas H., der wegen eines früheren Vorfalls Matthias D. angezeigt hatte. Dazu wollte ihn Marco R. zur Rede stellen. Um sein "Wissensdrang" zu untermauern, bekam Thomas H. eine "Ohrfeige". In der Folge soll es durch die anderen zur Herausgabe von Geld und weiteren Körperverletzungen gekommen sein. Prüfen und hinterfragen konnten die Prozessbeteiligten diese Vorgänge nicht, da nur Marco R. zum Verhandlungstermin erschienen war. Der Angeklagte Chris Axel H. und die Zeugen Matthias D. und Thomas H. fehlten unentschuldigt. So verließen sich die Prozessbeteiligten auf die zur Verfügung stehenden Aussagenprotokolle und den Einlassungen von Marco R., um weitere Verhandlungstage zu vermeiden.

Einem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend, wurde das Verfahren gegen Chris Axel H. vorläufig eingestellt. Warum Marco R. zugeschlagen hat, konnte dieser nicht mehr sagen. "Das weiß ich nicht mehr. Ich war ziemlich betrunken", erklärte der zur Tatzeit erst 17-Jährige. Sein Verteidiger argumentierte, dass Marco R. der klassische Mitläufer sei, der sich nur großtun wollte.

Das berücksichtigte Richterin Elke Plaga bei der Urteilsfindung genauso, wie auch, dass ein gemeinsamer Tatentschluss nicht festgestellt werden konnte und Marco R. der Einzige ist, der sich der Sache gestellt hat. Zudem hatte die Jugendgerichtshilfe dem Angeklagten eine positive Sozialprognose ausgestellt.

Mit der Verwarnung folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zusätzlich noch eine Strafe von 40 Arbeitsstunden haben wollte. "Halten Sie sich von solchen Leuten und dem Alkohol fern. Gehen Sie einen Weg, der in ein vernünftiges Leben führt", empfahl Elke Plaga dem Ascherslebener.