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Verhandlung am Amtsgericht Baggerschaufeldiebstahl im Seeland ging für Angeklagten glimpflich aus

Der Vorwurf des „bandenmäßigen“ Diebstahls konnte nach einem Baggerschaufelklau im Seeland nicht aufrechterhalten werden und Zeugen erschienen nicht. Wie der Richter am Ende entschieden hat.

Von Detlef Anders 18.02.2026, 14:15
Nach einem Baggerschaufelklau im Seeland gab es jetzt einen Richterspruch.
Nach einem Baggerschaufelklau im Seeland gab es jetzt einen Richterspruch. (Symbolfoto: Arne Dedert/dpa)

Aschersleben/MZ - Eigentlich hatte die Anklage vor dem Amtsgericht Aschersleben im Mai 2025 auf „bandenmäßigen Diebstahl einer Baggerschaufel“ gelautet. Doch die Anwälte der beiden Angeklagten bezweifelten dies, denn auf der Anklagebank fehlte der laut gesetzlicher Definition für eine „Bande“ mindestens erforderliche Dritte. Die beiden Männer sollen 2023 in einem Ortsteil der Stadt Seeland eine Baggerschaufel im Wert von 3.000 Euro gestohlen haben.