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Aschersleben Aschersleben: Fahrradsaison geht für die Polizei nicht erst jetzt los

Von SUSANNE THON 07.04.2011, 16:23

ASCHERSLEBEN/MZ. - Mit dem Frühjahr beginnt die Fahrradsaison zwar erst, aber so richtig zu Ende ist sie eigentlich nie. Zumindest aus Sicht der Polizei. So mussten die Beamten im ersten Quartal allein sieben Unfälle mit Fahrradbeteiligung aufnehmen und 25 Anzeigen schreiben, weil Fahrräder gestohlen wurden, so Marco Zeuner, Leiter des Revierkommissariats Aschersleben, und Kriminalhauptkommissar Hartmut Kühne, Leiter des Kriminaldienstes. "Und da wird wohl noch einiges dazukommen", vermuten sie. Grundsätzlich sei niemand gegen einen Unfall oder Fahrraddiebstahl gefeit, aber jeder könne entsprechende Vorkehrungen treffen, die der eigenen Sicherheit und dazu dienen, Langfingern das Handwerk erschweren.

Vier der sieben Unfälle, die von Januar bis März registriert wurden, ereigneten sich in Aschersleben, die anderen in Hoym. Vier Mal trat der Radfahrer als Unfallverursacher auf, drei Mal als Geschädigter. Von den sieben beteiligten Radfahrern wurden einer schwer und vier leicht verletzt. Glück im Unglück hatte der Radler, der auf ein vor ihm zum Stehen kommendes Fahrzeug auffuhr und mit dem Kopf gegen die Heckscheibe krachte. Mit leichten Verletzungen kam er davon, obwohl er keinen Helm trug. "Wer einen Satz übers Auto macht, muss mit erheblichen Verletzungen rechnen", sagt Zeuner, "wir können jedem nur empfehlen, einen Helm zu tragen." Radfahrern steht es von Gesetzes wegen frei, sich "oben ohne" im Straßenverkehr zu bewegen, dennoch sind auch für sie eine ganze Reihe Regeln bindend.

Was bitter klingt, ist Realität: "Fahrraddiebstähle gehören zur Gesellschaft", sagt Zeuner. Der Polizeirat weiß aber auch, dass Aschersleben mit 119 gestohlenen Fahrrädern im Jahr 2010 im Vergleich mit Großstädten wie Halle und Magdeburg recht gut da stehe. Mehr als 2 000 Drahtesel verschwinden dort nämlich jährlich. Nichtsdestotrotz sind im ersten Quartal im gesamten Stadtgebiet 25 Fahrräder gestohlen worden, fast genau so viel wie im Vorjahr zur selben Zeit (28). Die Aufklärungsquote liegt bei 32 Prozent. Wie Kühne mitteilt, handele es sich in 13 Fällen um besonders schwere Diebstähle, das heißt, dass die Räder gegen Diebstahl gesichert waren - an- oder eingeschlossen in Kellern, Garagen beziehungsweise Fahrradschuppen. Zwölf Mal seien die Fahrräder lediglich mittels Speichenschloss am Hinterrad gesichert worden, das heißt, "Diebe können sie ganz leicht wegtragen", so der Kriminalhauptkommissar.

"Verhindern lassen sich Fahrraddiebstähle nicht", sagen die Beamten, haben aber trotzdem ein paar Tipps parat: Wer sein Fahrrad abstellt, muss es an Rahmen und Vorder- oder Hinterrad anschließen und "immer mit einem fest verankerten Gegenstand verbinden", so Kühne. Kommt es trotzdem weg, ist es hilfreich, auf einen Fahrradpass zurückgreifen zu können, der alle relevanten Daten enthält, zum Beispiel die Rahmennummer. Sie steht in der Regel in der Nähe des Tretlagers, des Sattels oder des Steuerkopfes und ist ein wichtiges Identifikationsmerkmal, denn "rote Fahrräder gibt es viele".

Hat jemand keine Rahmennummer, will aber auf der sicheren Seite sein, kann er seinen fahrbaren Untersatz im Rahmen einer Fahrrad-Codierung registrieren lassen. "Wer ein teures Rad fährt, der hat zudem die Möglichkeit, sich einen GPS-Chip einbauen zu lassen", so Zeuner. Damit könne das Fahrrad jederzeit geortet werden. Darüber hinaus bietet es sich an, zu prüfen, ob und in welcher Höhe das Fahrrad versichert ist.

Meistens sind Räder in der Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert. Je nach Vertragsbestimmungen mit einem Prozent der Versicherungssumme oder aber nach einer Staffelung entsprechend der Wohnfläche. Ist das Fahrrad gestohlen - Voraussetzung: es war angeschlossen -, muss man der Versicherung den Schaden melden. Einzureichen außerdem die Tagebuchnummer der Polizei und die Rechnung. Wer letztere nicht vorweisen kann, bekommt in der Regel nur eine Pauschale erstattet. Nach Ablauf von vier Wochen gilt es dann noch, das Fundbüro aufsuchen und seiner Versicherung eine entsprechende Mitteilung zu machen. Wichtig im Schadensfall: Ältere Versicherungsverträge beinhalten nicht selten eine so genannte Nachtzeiteinschränkung. Diese Klausel besagt, dass das Fahrrad in der Zeit zwischen abends 22 Uhr und 6 Uhr morgens nicht versichert ist.