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Altschuldenhilfegesetz Altschuldenhilfegesetz: Mit Jahresende alle Pflichten erfüllt

Von Petra Korn 01.02.2002, 17:15

Aschersleben/MZ. - Laut Altschuldenhilfegesetz war das Wohnungsunternehmen verpflichtet, 15 Prozent seiner Wohnungen bzw. Wohnfläche zu privatisieren. "Somit mussten wir 662 Wohnungen verkaufen. Das haben wir getan, wir haben auch etwas mehr verkauft", erläutert Wolfgang Adam. Für die Privatisierung von rund 35 150 Quadratmetern Wohnfläche musste das Unternehmen einen Erlösanteil von 1,415 Millionen Euro an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abführen.

Die Privatisierungsverpflichtung und die Abführung eines Teiles des Erlöses war ein Aspekt des Altschuldenhilfegesetzes. Hinzu kam die Regelung bezüglich der Objekte, die bei Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1994 nicht berücksichtigt wurden, weil es hier Rückführungsansprüche gab: Mit jedem Objekt, das das Unternehmen erhielt, stieg nicht nur auch die zu privatisierende Wohnfläche.Mit jedem Haus musste die AGW auch 150 Mark pro Quadratmeter Wohnfläche Altschulden zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen übernehmen. Für die im Laufe der Jahre getroffenen Eigentumsentscheidungen hatte das Unternehmen 1,27 Millionen Euro zu zahlen für Altschulden zuzüglich Zinsen.

Ursprünglich sollte die Privatisierungsverpflichtung bis 2004 gehen, erklärt der Geschäftsführer. "Wir hatten den Privatisierungsanteil längst erreicht, konnten aber keine Endabrechnung machen, da es noch viele Objekte mit Rückführungsansprüchen gab", erklärt Wolfgang Adam. 1994 hatte das Wohnungsunternehmen in seiner Substanz 1 500 Wohnungen, für die es Rückführungsansprüche gab.

Für die Finanzen der AGW bedeutet dies immer eine Rechnung mit einer Unbekannten: "Bei der Kalkulation wussten wir nicht, wie viel Geld wir aufbringen müssen, um für Objekte, die bei uns bleiben, die Altschulden zu bezahlen." Als mit einer Gesetzesänderung festgelegt wurde, dass alle nach dem 1. Januar 2000 entschiedenen Rückführungsansprüche nicht mehr bewertet werden, konnte das Unternehmen den Antrag auf den Endbescheid stellen.

Insgesamt hat das Unternehmen letztlich "rund 2,687 Millionen Euro abführen müssen aus der Privatisierungsverpflichtung und negativ entschiedenen Rückführungsansprüchen. Das war allerhand."

Zwar hätte Wolfgang Adam die Summe lieber in die Substanz des Unternehmens investiert gesehen, er freut sich aber doch, dass nun der Endbescheid da ist. "Wir haben hier keine Verpflichtung mehr zu erwarten. Das ist beruhigend, weil die finanzielle Situation des Unternehmens besser zu kalkulieren ist."