Leserforum zum Thema Bafög Leserforum zum Thema Bafög: Auch Studenten sind in der Pflicht

Halle (Saale) - Nico W., Burgenlandkreis: Für meinen Bafög-Antrag fehlt mir noch die Einkommenserklärung meines Vaters. Auf meinen entsprechenden Brief mit der Bitte um die Einkommensauskunft reagiert er nicht. Kann ich dennoch einen Antrag für das im Oktober beginnende Semester stellen, auch wenn mein Vater den Nachweis verweigert?
Antwort: In jedem Fall sollten Sie den Antrag zunächst auch ohne die Auskunft Ihres Vaters einreichen, um den Leistungsanspruch bereits für Oktober geltend zu machen. Im Fall einer Mitwirkungsverweigerung durch ein Elternteil sollte das zuständige Bafög-Amt schriftlich über die Weigerung informiert werden. Das Amt kann dann bei der Beschaffung der notwendigen Auskünfte helfen, wenn Sie einen Vorleistungsantrag gegen Ihren Vater stellen. Damit alles recht schnell geht, wäre eine direkte Vorsprache beim Bafög-Amt und mit Vorlage des Briefes an Ihren Vater empfehlenswert.
Sven P., Naumburg: Ich habe knapp ein Semester in Sachsen-Anhalt studiert und mich dann exmatrikulieren lassen. In der Zeit habe ich zwei Monate Bafög bezogen, obwohl mir die Leistung nicht mehr zustand. Im Oktober beginne ich in Leipzig ein neues Studium. Könnte ich die Bafög-Rückforderung mit meinem neuen Bafög verrechnen lassen? Ich zahle die Rückforderung in 50-Euro-Schritten ab.
Antwort: Da Sie in Leipzig ein neues Studium beginnen, übernimmt das dort zuständig gewordene Bafög-Amt die noch vorhandene Rückforderung. Diese kann mit Ihrem Förderungsanspruch in Raten verrechnet werden. Sie sollten sich entsprechend mit dem Amt vor Ort verständigen.
Stefanie R., Eisleben: Wie viel Bafög ist maximal möglich?
Antwort: Der Bafög-Grundbedarf eines Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, also eine eigene Wohnung hat, beträgt 597 Euro. Wohnt der Studierende bei den Eltern, beläuft er sich auf 422 Euro. Ist der Studierende beitragspflichtig versichert, kommen zu dem Bafög-Bedarf jeweils noch 62 Euro für die gesetzliche Krankenkasse und elf Euro für die Pflegeversicherung hinzu.
Paula F., Quedlinburg: Welche Kriterien sind für die Bafög-Zahlung ausschlaggebend?
Antwort: Bafög wird anhand eines zu ermittelnden Bedarfs gezahlt und immer individuell ermittelt. Der Anspruch wird im Wesentlichen an drei Kriterien gemessen: dem Einkommen der leiblichen Eltern, einem eventuell eigenen Einkommen des Antragstellers sowie seinem Vermögen.
Einkommen der Eltern wird angerechnet
Julia M., Saalekreis: Ich habe nach dem Abitur eine dreijährige Lehre als Rechtsanwaltsfachangestellte abgeschlossen und möchte daran anschließend Wirtschaftsrecht studieren. Steht mir Bafög zu? Meine Mutter hat kein Einkommen, mein Vater verfügt als Angestellter brutto über 4 000 Euro monatlich. Allerdings verweigert er mir sowohl einen Einkommensnachweis als auch den Unterhalt mit der Begründung, dass er bereits für meine erste Ausbildung bezahlt habe.
Antwort: Dem Grunde nach ist bei Ihnen ein Bafög-Anspruch gegeben. Aber: Das Einkommen der Eltern wird angerechnet. Als vorsichtige Faustregel gilt, dass bei verheirateten Eltern mit nur einem Kind eine Förderung bis zu einem gemeinsamen jährlichen Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit von etwa 50 000 Euro möglich sein kann. Die Verweigerung Ihres Vaters hinsichtlich des Einkommensnachweises und der Unterhaltszahlung ist nicht rechtens. Ihr Vater ist zunächst schon gesetzlich verpflichtet, bei der Bafög-Antragstellung mitzuwirken. Außerdem geht das Unterhaltsrecht davon aus, dass eine Unterhaltspflicht weiterbesteht, wenn die zweite Ausbildung sachlich folgerichtig auf der ersten aufbaut. Das ist bei der Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte mit anschließendem Studium Wirtschaftsrecht der Fall. Wenn Ihr Vater sich Ihnen gegenüber verweigert, sollten Sie sich an Ihr zuständiges Bafög-Amt wenden. Es wird alles Notwendige für Sie übernehmen: den Einkommensnachweis anfordern, auch die Prüfung des Unterhaltsanspruches veranlassen. Zudem können Sie einen Vorleistungsantrag auf den Weg bringen.
Luisa H., Querfurt: Welche Nachweise brauche ich für den Bafög-Antrag? Meine Mutter hat kein Einkommen, nur mein Vater. Wo muss der Antrag abgegeben werden?
Antwort: Sie müssten zunächst das Formblatt 1 und die zugehörige Anlage 1 ausfüllen. Das ist der Bafög-Antrag an sich mit entsprechenden Nachweisen zu gegebenenfalls eigenem Vermögen und eigenem Einkommen. Da Ihre Mutter über kein Einkommen verfügt, muss nur Ihr Vater das Formblatt 3 ausfüllen. Auf der letzten Seite dieses Formblattes ist dann eine Erklärung Ihrer Mutter hinsichtlich deren Einkommenslosigkeit abzugeben. Beifügen müssten Sie den Einkommenssteuerbescheid der Eltern von 2012 und Ihre Immatrikulationsbescheinigung. Einzureichen ist alles beim Bafög-Amt des Studentenwerkes des Studienortes.
Marie K., Saalekreis: Ist es richtig, dass für meinen jetzigen Bafög-Antrag bei der Einkommensangabe der Eltern das Einkommen von 2012 anzugeben ist? Wie verhält es sich bei Bezug von Arbeitslosengeld?
Antwort: Für den Bafög-Antrag ist grundsätzlich das Einkommen der Eltern zwei Jahre vor Antragstellung beziehungsweise vor dem Bewilligungszeitraum ausschlaggebend. Es wird mit dem jeweiligen Steuerbescheid ausgewiesen. Im Fall von Arbeitslosengeld-Bezug ist der Leistungsnachweis für das Kalenderjahr 2012 der Agentur für Arbeit relevant.
Olaf D., Halle: Meine Tochter ist im Bachelor-Studium und kommt jetzt ins fünfte Semester. Wir haben kaum Kontakt. Ich zahle jedoch regelmäßig Unterhalt. Nun habe ich sie gebeten, mir einige Leistungsnachweise zu zeigen. Sie reagiert nicht darauf. Was kann ich tun?
Antwort: Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wo Ihre Tochter im Studium steht. Tatsächlich werden die Studierenden von uns auch darauf hingewiesen, dass ihrerseits eine Obliegenheit bezüglich entsprechender Auskünfte an die Eltern besteht. Sie könnten Ihrer Tochter schreiben, dass Sie nicht zur Zahlung weiteren Unterhalts bereit sind, wenn sie Ihnen keine Leistungsnachweise erbringt. Möglicherweise reagiert sie. Aber: Dass Ihre Tochter bereits eine Bafög-Bewilligung für das kommende Semester erhalten hat, ist zumindest ein Indikator dafür, dass sie ihr Studium im Griff hat. Denn am Ende des vierten Bachelor-Semesters, und wirklich nur zu diesem Zeitpunkt, erhält das Bafög-Amt eine Information, ob die Leistungen des Studenten so sind, dass er das Studium in der Regelstudienzeit beenden kann. Daraus können Sie also ableiten, dass Ihre Tochter im Plan liegt.
Manuela P., Halle: Unser Sohn will an der Fachhochschule Merseburg Betriebswirtschaftslehre studieren. Wo bekommen wir den Bafög-Antrag her? Da wir noch Fragen haben: Gibt es eine Beratungsmöglichkeit?
Antwort: Im Internet finden Sie unter www.bafög.de und dann unter dem Punkt Antragstellung die entsprechenden Formulare. Sie können es ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und - im Falle eines Studiums in Merseburg - an das zuständige Bafög-Amt des Studentenwerkes Halle schicken. Auch hier könnten Sie Antragsformulare erhalten. Da Sie Beratungsbedarf haben, können Sie sich für ein Gespräch vor Ort beim Bafög-Amt des Studentenwerkes Halle in der Weinberg-Mensa anmelden und alle Ihre Fragen klären.
Nebenverdienste sind möglich
René T., Merseburg: Ich erhalte Bafög und möchte nebenher jobben. Wieviel kann ich verdienen, ohne dass es angerechnet wird?
Antwort: Es gibt einen Freibetrag von 400 Euro pro Monat beziehungsweise 4 800 Euro im Jahr. Bleibt der Nebenverdienst eines Studenten darunter, ist das für den Bafög-Bezug unschädlich. Dennoch sollten Sie ihr zuständiges Bafög-Amt immer über einen Nebenverdienst in Kenntnis setzen.
Rüdiger L., Köthen: Wie sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf ein elternunabhängiges Bafög?
Antwort: Elternunabhängiges Bafög setzt eine fünfjährige Erwerbstätigkeit voraus oder eine dreijährige Ausbildung, an die sich eine dreijährige Erwerbstätigkeit anschließt.
Susanne R., Wittenberg: Ich (33) habe drei Kinder unter zehn Jahren, bin gelernte Floristin, nicht in Vollzeit tätig und möchte eine Fachschulausbildung zur Erzieherin aufnehmen. Könnte ich Bafög erhalten? Wo muss ich den Antrag stellen?
Antwort: Die Altersgrenze für den Erhalt von Schüler-Bafög beträgt 30 Jahre. Ausnahme: Die Antragstellerin hat Kinder unter zehn Jahre und übt während der Kindererziehungszeit keine Vollzeitbeschäftigung aus. Ist das der Fall, kann über das Alter von 30 Jahren hinaus mit elternunabhängigem Bafög gefördert werden. Die schulische Ausbildung zur Erzieherin ist förderfähig. Allerdings wird das Einkommen des Mannes angerechnet. Den Antrag auf Schüler-Bafög müssten Sie beim Landratsamt Wittenberg stellen.
Lukas K., Bitterfeld-Wolfen: Bei dem Bafög-Antrag wird auch nach eigenem Vermögen gefragt. Wie würde mein Bausparvertrag mit einem Stand von 6 000 Euro behandelt?
Antwort: Der zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Guthabenbetrag wird um zehn Prozent gemindert, so dass in Ihrem Fall 5 400 Euro Vermögen hinsichtlich des Bausparbetrages zu berücksichtigen wären. Der Freibetrag für eigenes Vermögen liegt bei 5 200 Euro. Wird dieser Vermögensfreibetrag überschritten, wird der übersteigende Betrag als Vermögen angerechnet.
Michaela F., Merseburg: Unser Sohn erhält aufgrund unseres Einkommens kein Bafög. Da ich voraussichtlich arbeitslos werde, ändert sich unsere Einkommenslage. Wie wird das berücksichtigt?
Antwort: Ihr Sohn kann eine Aktualisierung des Einkommens der Eltern beantragen. Für den Aktualisierungsantrag muss das Formblatt 7 ausgefüllt werden. Der Bafög-Berechnung wird dann das neue Einkommen zugrunde gelegt.
Birgit G., Wittenberg: Meine Tochter (21) will studieren. Fällt ihre Halbwaisenrente von 500 Euro für einen Bafög-Bezug ins Gewicht? Wie wäre das mit meiner Witwenrente?
Antwort: Die Halbwaisenrente zählt als Einkommen und wird angerechnet. Allerdings gibt es einen Waisenrenten-Freibetrag von 125 Euro. Es würde also ein Betrag von 375 Euro für die Bafög-Berechnung herangezogen. Ihre Witwenrente zählt zu Ihrem Einkommen und wird somit bei der Bafög-Berechnung berücksichtigt.
Kindergeld zählt beim Einkommen der Eltern nicht mit
Monika R., Dessau-Roßlau: Zählt das Kindergeld beim Einkommen der Eltern bei der Bafög-Berechnung mit? Wie ist das mit Vermögen?
Antwort: Kindergeld zählt beim Einkommen der Eltern nicht mit. Auch das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle. Hingegen werden im Steuerbescheid der Eltern ausgewiesene Kapitalerträge zu ihrem Einkommen gerechnet.
Paul L., Dessau: Ich habe Anfang September meinen Bafög-Antrag abgegeben. Ich würde erst gern ab November und nicht schon ab Oktober gefördert werden. Also wird doch mein Vermögen auch erst mit Stand 1. November herangezogen, oder?
Antwort: Nein. Zur Berechnung des Bafög-Bedarfs sind immer die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend - in diesem Fall Anfang September.
Werner K., Halle: Unser Enkel wird während der Zeit seines Berufsvorbereitungsjahres bei uns wohnen und nicht bei seinen Eltern im Harz. Kann er Schüler-Bafög beantragen?
Antwort: Dem Grunde nach könnte ein Anspruch bestehen, da Ihr Enkel nicht bei seinen Eltern wohnt und ein tägliches Pendeln nicht zumutbar wäre. Der Anspruch setzt aber voraus, dass vom Wohnort der Eltern aus nicht die Möglichkeit besteht, eine gleichwertige Berufsschule zu besuchen und dort das Berufsvorbereitungsjahr zu absolvieren. Ihr Enkel kann einen Antrag auf Schüler-Bafög beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz der Eltern stellen. Deren Einkommen wird bei der Berechnung der Leistung herangezogen.
Karola B., Freyburg: Kann ein Bafög-Bezieher auch Wohngeld beantragen?
Antwort: Solange ein Grundanspruch auf Bafög besteht, ist die Zahlung von Wohngeld im Regelfall ausgeschlossen.
Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten die Fragen und Antworten. (mz)