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Straßenverkehr Straßenverkehr: Küssen so schlimm wie betrunken am Steuer?

27.04.2012, 06:31
Ein frisch verliebtes Paar. Küssen beim Autofahren ist nach Ansicht des Landgerichts Saarbrücken genauso schlimm wie betrunken fahren. (SYMBOLFOTO: DPA)
Ein frisch verliebtes Paar. Küssen beim Autofahren ist nach Ansicht des Landgerichts Saarbrücken genauso schlimm wie betrunken fahren. (SYMBOLFOTO: DPA) dpa

Saarbrücken/dpa. - Baut der Fahrer einen Unfall, weil er beim Küssen abgelenkt ist,trägt er unter Umständen sogar dann die komplette Verantwortung fürden Crash, wenn den Unfallgegner eine Mitschuld trifft. Auf dasentsprechende Urteil (Az.: 5 O 17/11) verweisen dieVerkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In dem Fall hatte sich ein Pkw-Fahrer während der Fahrt zu seinerBeifahrerin gebeugt und diese geküsst. Dabei kam es zum Frontalunfallmit einem entgegenkommenden Wagen, dessen Fahrerin starb. Imanschließenden Rechtsstreit ging es um die Haftungsquote. DerUnfallverursacher ging von einem Mitverschulden der getöteten Frauaus, da diese nicht angeschnallt war. Die Richter waren aber derMeinung, dass sein Fehlverhalten das mögliche Mitverschulden der Frauverdrängt und er zu 100 Prozent haftet. Denn sein Vergehen wiege soschwer wie das eines alkoholisierten Unfallfahrers.