Hintergrund Hintergrund: Europäischer Haftbefehl
Karlsruhe/dpa. - Das Verfahren war wesentlich schneller und unbürokratischer alsdas bis dahin übliche komplizierte Rechtshilfeverfahren. DerRahmenbeschluss enthält eine Liste von 32 Deliktgruppen: Fällt dieTat, für die eine Auslieferung beantragt wird, in eine dieserGruppen, dann prüft die zuständige Justizbehörde nicht mehr, ob eineStrafbarkeit in beiden Ländern gegeben ist.
Auch Deutsche konnten danach an einen anderen EU-Staatausgeliefert werden. Bereits zuvor war im Jahr 2000 das Grundgesetzgeändert worden, das bis dahin eine Auslieferung Deutscher striktverboten hatte.
Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz schütztDeutsche grundsätzlich vor Auslieferungenins Ausland, sieht aber eine Einschränkungsmöglichkeitvor:
"Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefertwerden. Durch Gesetz kann eine abweichendeRegelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaatder Europäischen Union oder an einen internationalenGerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatlicheGrundsätze gewahrt sind."