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Christoph Strässer Der Menschenrechtsbeauftragte Christoph Strässer tritt wegen Überlastung zurück

Von Steven Geyer 23.02.2016, 20:06
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, gab seinen Rücktritt bekannt.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, gab seinen Rücktritt bekannt. dpa

Berlin - Sein Tonfall war jedenfalls freundlich. So freundlich, dass es fast wie ein völlig alltäglicher Vorgang wirkte, wenn der Menschenrechtsbeauftragte der Regierung mitten in der Legislatur zurücktritt.

Andererseits beschließt die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag am Donnerstag Gesetze, die Menschenrechtler durchaus als heikel kritisieren – unter anderem, dass auch minderjährige Kriegsflüchtlinge keine Verwandten mehr nachholen dürfen und dass schon Schwarzfahren bei Ausländern mit Abschiebung bestraft werden darf.

Rücktritt zum denkwürdigen Zeitpunkt

Man kann also sagen, dass Christoph Strässer, knapp 67 Jahre alt und seit mehr als 40 Jahren in der Politik aktiv, die gesundheitlichen Gründe keineswegs vorschiebt, wenn er Ende Februar sein Büro als Menschenrechtsbeauftragter im Auswärtigen Amt aufgeben will.

Auf Facebook schreibt er, dass er das Amt bei seinem Antritt vor zwei Jahren  noch für vereinbar mit seinem Bundestagsmandat hielt, das er für  Münster und die NRW-SPD ausübt. „Angesichts der zunehmenden Herausforderungen insbesondere im Bereich der humanitären Hilfe“, erklärt er nun, „muss ich aber feststellen, dass dies nicht zu meiner Zufriedenheit gelingt.“

Allerdings konnte er den Zeitpunkt für den Rücktritt ja durchaus flexibel wählen – sein Bundestagsmandat will er weiter voll ausfüllen – und entschied sich eben für diese Woche:  Wenn am Donnerstag ein knappes Fünftel der SPD-Fraktion auch aus humanitären Erwägungen nicht für das Asylpaket stimmt und darunter der Parteilinke Strässer  ist, dann nur noch als scheidender Beauftragter für Menschenrechte.

Abschiedsbrief auf Facebook

In seinem Abschiedsbrief, den er auf Facebook an Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) richtet, deutet er davon zwar nichts an. Dafür gesteht er es den Genossen in seinem Wahlkreis, den er 2002 immerhin als erster Sozialdemokrat der CDU entwand:  Er wolle „nicht verhehlen, dass sich auch in meinem Arbeitsfeld, insbesondere im Bereich der Flüchtlingspolitik (Asylpaket II), politische Entscheidungen abzeichnen, die für mich nur schwer vereinbar sind mit meinen eigenen Positionen und meiner eigenen Glaubwürdigkeit“.

Näher will sich Strässer auf Anfrage nicht äußern. Steinmeier dankt ihm jedenfalls „schweren Herzens“ für die „unermüdliche Arbeit“  und fügt an: „Halbe Sachen gab es für Dich nie.“ Das mag nett oder auch ernst gemeint sein – Fakt ist aber, dass Strässer die eigentliche Funktion des Amtes nie ganz auszufüllen vermochte.

Denn die besteht vor allem aus Symbolik und Wortgewalt: Müssen Außenminister und Kanzler aus diplomatischen Gründen schweigen, geißelt zumindest der Menschenrechtsbeauftragte die Verfehlungen anderer Regierungen. Wenn man schon sonst nichts tun kann, dann das.

Das hatte sogar Strässers Vorgänger unter Schwarz-Gelb, der zuvor unbekannte FDP-Mann Markus Löning, öffentlichkeitswirksamer beherrscht. Der Jurist Strässer aber, der nach dem Bruch der sozialliberalen Koalition 1982 selbst von der FDP zur SPD gewechselt war, war zwar schon immer vielfältig engagiert. Von seiner Rolle als humanitäres Gewissen der Regierung aber hörten viele erst, als er sie nun aufgab.