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Gericht verbietet Warnstreiks - Arbeitsniederlegungen angelaufen

10.07.2007, 07:06

Mainz/dpa. - Das Mainzer Arbeitsgericht hat am Dienstag die bundesweiten Warnstreiks bei der Bahn verboten. Das Gericht gab damit der Deutschen Bahn recht, die eine einstweilige Verfügung gegen die Warnstreiks der Lokführer beantragt hatte.

Der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) werde damit untersagt, ihre Mitglieder zu Warnstreiks aufzurufen, erklärte das Gericht in seinem Beschluss. Die Gewerkschaft GDL war nicht zur Verhandlung erschienen.

Da die Gerichtsentscheidung erst nach dem für 8.00 Uhr angesetzten Warnstreik erfolgte, hatte die GDL vielerorts bereits den Verkehr lahm gelegt. In Berlin, München und Hamburg kam der S-Bahn-Verkehr zum Erliegen. Auch einige Regionalzüge hätten ihre Fahrt nicht fortgesetzt, sagte ein Bahnsprecher am Dienstagmorgen in Berlin. Anderenorts war auch der Fernverkehr betroffen.

In Nordrhein-Westfalen waren die Warnstreiks kurz nach Beginn wieder ausgesetzt worden. Zuvor sei das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft förmlich zugestellt worden, sagte ein GDL-Sprecher am Dienstagmorgen in Frankfurt am Main.

Die Arbeitgeberseite fühlt sich durch den Beschluss des Gerichts in ihrer Rechtsauffassung bestätigt: «Wir denken über alle möglichen Konsequenzen nach. Dazu gehören auch Schadenersatzforderungen», sagte Werner Beyreuther, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Mobilität und Verkehrsdienstleister.

Der GDL-Vorsitzende Manfred Schell hatte am Morgen vor dem geplanten Beginn der Warnstreiks in Frankfurt erklärt, seine Organisation werde ungeachtet der juristischen Auseinandersetzungen an den Warnstreiks festhalten. «Das beeindruckt mich überhaupt nicht«, sagte Schell. Er gehe davon aus, dass sich um 08.00 Uhr in allen Bundesländern mehrere tausend Lokführer an den Warnstreiks beteiligen.