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Kommunalwahl 2024 Wie wird man Kandidat für die Wahl in Sachsen-Anhalt?

Am 9. Juni werden in Sachsen-Anhalt viele Bürgermeister und Bürgermeisterrinnen sowie kommunale Vertreter gewählt. Doch wie wird man eigentlich selbst Kandidat?

Von Tim Müller Aktualisiert: 24.04.2024, 14:53
Am 9. Juni finden in Sachsen-Anhalt die Kommunalwahlen statt. Doch wie wird man eigentlich selbst Kandidat?
Am 9. Juni finden in Sachsen-Anhalt die Kommunalwahlen statt. Doch wie wird man eigentlich selbst Kandidat? Foto: Imago/brennweiteffm

Magdeburg/DUR. Am 9. Juni zur Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt zu gehen und ihre Stimmen abzugeben, ist für viele Bürger selbstverständlich. Für andere bedeutet es aber auch den Einstieg in die Kommunalpolitik. Doch wie wird man eigentlich selbst Kommunalpolitiker und welche Voraussetzungen benötigt man?

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Wer kann in Sachsen-Anhalt Kommunalpolitiker werden?

Im Prinzip kann jeder für ein kommunales Gremium wie Gemeinderat oder Kreistag kandidieren, der EU-Bürger und mindestens 18 Jahre alt ist. Weitere Voraussetzungen, die die Kandidaten erfüllen müssen: Man muss mindestens drei Monate im Wahlkreis, in dem man antreten möchte, wohnen oder dort den Hauptwohnsitz haben. Ein hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat muss zwischen 18 und 64 Jahren alt sein. 

Mehr zu den Kommunalwahlen: So funktionieren die Stimmzettel in Sachsen-Anhalt

Wie wird man Kandidat bei der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt?

Wer Kommunalpolitik betreiben will, sollte zuerst eins wissen: Man ist hier kein Einzelkämpfer. Als Kommunalpolitiker muss man sich einer Partei anschließen oder eine Wählergruppe hinter sich bringen. Eine Partei oder Wählergruppe muss einen also in einer Versammlung aufstellen.

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Bei Direktwahlen, wie zum Beispiel zum Bürgermeister oder zum Ortsvorsteher, ist der Ablauf hingegen etwas anders. Dort können neben Personen, die von Parteien oder Wählgruppen aufgestellt werden, auch Einzelbewerber antreten. Die brauchen in Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern aber sogenannte Unterstützungsunterschriften. Also auch hier gilt: Rückendeckung von anderen wird benötigt.

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Wie funktioniert eine Listenaufstellung?

Damit man gewählt werden kann, muss man zunächst auf einer Liste stehen. Diese wird von Parteien oder Wählergruppen zusammengestellt, das Verfahren läuft nach gesetzlichen Regeln ab. In der sogenannten Aufstellungsversammlung werden die Bewerber in einer geheimen Wahl bestimmt. Die Personen, die kandidieren wollen, stellen sich dabei selbst und ihr Programm vor.

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Danach werden der Wahlvorschlag und weitere Erklärungen der Bewerber sowie die Wählbarkeitsbescheinigungen an den zuständigen Wahlleiter oder an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet. Bei einer Wählbarkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Urkunde, mit der die Gemeinde bestätigt, dass ein Wahlbewerber "wählbar" ist. 

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die Kandidatenlisten müssen bis spätestens am 48. Tag vor der Wahl, also dieses Jahr bis 18 Uhr am 22. April 2024 eingereicht werden. Danach prüft der Wahlleiter, ob diese ordnungsgemäß und vollständig sind. 

Wie erfahren andere Bürger, dass ich kandidiere?

Auf Webseiten, über die Sozialen Medien oder ganz klassisch per Wahlplakat: Es gibt viele Möglichkeiten, um auf sich aufmerksam zu machen. Trotzdem hilft es, an Festen, Wahlkampfständen oder öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. 

Was passiert, wenn ich gewählt werde?

Selbst mitzubestimmen und dabei jede Menge Entscheidungsspielraum zu haben, kann der Reiz von Kommunalpolitik sein. Parteien, Vereine und Interessengruppen verfolgen unterschiedliche Ziele. Es wird geredet, gestritten, es werden Kompromisse gesucht und am Ende steht hoffentlich eine Lösung - zum Beispiel, ob es eine neue Fußgängerzone geben oder ob die Dorfstraße erneuert werden soll. Man entscheidet zum Beispiel sowohl über Infrastruktur als auch über kulturelle Projekte und die Finanzen der Gemeinde.