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Zweitwohnungssteuer gilt auch für Studenten

17.09.2008, 13:22

Leipzig/dpa. - Universitätsstädte dürfen von Studenten, die mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind, Zweitwohnungssteuer verlangen. Die Forderung verstoße nicht gegen Bundesrecht, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Damit hatte die Klage einer Studentin aus Wuppertal gegen die Zweitwohnungssteuer zunächst keinen Erfolg (AZ.: BVerwG: 9 C 17.07). Sie hatte in erster Instanz bereits vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zur neuerlichen Entscheidung zurück.