Wie Ost-Löhne für die Rente zählen
Halle/MZ. - Wo ist die Höherbewertung ausgewiesen?
Laut Rentenversicherung Mitteldeutschland geschieht das im Rentenbescheid, genauer gesagt in der Anlage 2. Auch in der Rentenauskunft, die auf Antrag vor dem Renteneintritt erteilt wird, ist das ausgewiesen. Allerdings nicht in der jährlichen Renteninformation.
Gelten die 18 Prozent, um die es geht, schon immer?
Nein. Ute Seifert von der Rentenversicherung: "Der Umrechnungsfaktor ist abhängig davon, wie sich die Ostlöhne im Verhältnis zu den Westlöhnen entwickeln." Die Festlegung erfolge durch die Bundesregierung - immer im Januar. Seit 2005 betrage der Faktor im Durchschnitt 1,18. Das entspricht etwa 18 Prozent.
Wie sah der Umrechnungsfaktor früher aus?
Für frühere Jahre liegt er wesentlich höher. Ute Seifert nennt ein Beispiel: Wer 1971 in der DDR 6 000 DDR-Mark (im Monat 500 DDR-Mark) verdient hat, hätte im Westen bei gleichem Job in der gleichen Branche 12 294 Mark (1 024,50 Mark im Monat) erhalten. Daraus ergibt sich der Umrechnungsfaktor 2,049. Das heißt, für die Rentenberechnung heute wird ein Verdienst von 12 294 Mark zu Grunde gelegt. Das ist eine Höherwertung um reichlich 100 Prozent. Daraus werden die Entgeltpunkte errechnet. Dazu werden die 12 294 Mark durch den Jahresdurchschnittsverdienst West geteilt - 1971 waren das 14 931 Mark.
Für einen Monat ergibt das einen Entgeltpunkt von 0,0685, für das Jahr 1971 ergeben sich insgesamt 0,8234 Entgeltpunkte. Diese müssen mit dem aktuellen Rentenwert Ost (23,34 Euro) multipliziert werden. Das macht unterm Strich für das Jahr 1971 eine Rente von 19,22 Euro monatlich.