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Vorstände der Flugbegleitergewerkschaft Ufo zurückgetreten

20.05.2019, 16:41
Auf einer Tasche ist ein Aufkleber der Flugbegleitergewerkschaft UFO angebracht, auf dem zu lesen ist "GUTENFLUG UFO". Foto: Uli Deck/Archiv
Auf einer Tasche ist ein Aufkleber der Flugbegleitergewerkschaft UFO angebracht, auf dem zu lesen ist "GUTENFLUG UFO". Foto: Uli Deck/Archiv dpa

Mörfelden-Walldorf - Unmittelbar vor der Mitgliederversammlung an diesem Mittwoch haben mindestens zwei Vorstände der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo die Konsequenzen aus einem heftigen internen Streit gezogen. Über eine Anwaltskanzlei in Koblenz erklärten der frühere Vorstandsvorsitzende Alexander Behrens und das Vorstandsmitglied Christoph Drescher am Montag ihren sofortigen Rücktritt. Gegen die beiden lagen Abwahlanträge für Mittwoch vor.

Nach Informationen aus Gewerkschaftskreisen hat auch Vorstandsmitglied Anne Struck ihr Mandat niedergelegt. Behrens und Drescher forderten die verbliebenen Vorstandsmitglieder um den Vorsitzenden Nicoley Baublies auf, ebenfalls zurückzutreten.

Baublies wollte sich zum weiteren Vorgehen am Montag zunächst nicht äußern. Er hatte bereits vor Tagen angekündigt, bei der Versammlung am Mittwoch Neuwahlen einzuleiten und bis zur Wahl eines neuen Vorstands weitermachen zu wollen. Über das Vorgehen werde noch beraten. „Der Weg zum Neuanfang ist nun einfacher geworden”, erklärte Baublies.

In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Büroräume der Gewerkschaft durchsuchen lassen. Es geht um den Verdacht der Untreue gegen nicht genannte Funktionäre, wie Behördensprecher Robert Hartmann sagte.

Hintergrund ist der Führungsstreit innerhalb der Gewerkschaft. Im Verlauf hatte Baublies Strafanzeigen gegen seinen Vorgänger Behrens und zwei weitere Verantwortliche gestellt und den Staatsanwälten entsprechendes Material übergeben. Die Gewerkschafter sollen sich angeblich gegenseitig vorteilhafte Anstellungsverträge ausgestellt haben, mit denen das Vereinsvermögen geschädigt worden sei. Behrens' Anwalt Samy Hammad hatte die Vorwürfe des Betrugs und der Untreue umgehend zurückgewiesen. Inzwischen gehört auch Baublies zu den möglichen Beschuldigten.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) teilte am Montag mit, dass es abgelehnt habe, Fragen zur Wirksamkeit der jüngsten Vorstandsvorsitzendenwahl und Kündigung von Tarifverträgen in einem Eilverfahren zu klären. Der Hintergrund des Verfahrens, an dem aufseiten der beklagten Parteien neben Lufthansa auch der Arbeitgeberverband Luftverkehr (AGVL) beteiligt war, ist die Auseinandersetzung um die Frage, ob es bei der Wahl des Ufo-Vorstandsvorsitzenden und seines Stellvertreters im Oktober 2018 zu erheblichen Fehlern gekommen ist.

Die Lufthansa geht davon aus und machte ihre Zweifel öffentlich, ob Ufo ordnungsgemäß vertreten war, als die Gewerkschaft im November 2018 und Januar 2019 Tarifverträge kündigte. Diese waren vom AGVL für Beschäftigte der Lufthansa AG abgeschlossen worden. Ufo will über Regelungen dieser Tarifverträge neu verhandeln. Die Lufthansa wendet Bestimmungen dieser Tarifverträge teilweise weiter an. Ein Streik um einen neuen Tarifvertrag wäre laut Gericht rechtlich aber nur zulässig, wenn der alte Tarifvertrag wirksam gekündigt wurde.

Das LAG traf keine Entscheidung dazu, ob die Tarifverträge noch gelten und wie Ufo vertreten wird. Das Urteil befasse sich nur damit, dass eine Entscheidung in einem Eilverfahren nicht notwendig sei. Die Parteien müssten die Frage, ob Tarifverträge noch angewendet werden dürfen, in einem regulären arbeitsgerichtlichen Verfahren ausfechten. (dpa)