Unterhaltspflichtiger Vater muss Ganztages-Kita mitbezahlen
Karlsruhe/dpa. - Wer Unterhalt für sein beim anderen Elternteil lebendes Kind zahlen muss, kann künftig auch für die Zusatzkosten eines Ganztageskindergartens zur Kasse gebeten werden.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag (6. März) veröffentlichten Urteil entschieden (XII ZR 150/05). Das Karlsruher Gericht gab damit einer alleinerziehenden Mutter Recht, die ihre siebenjährige Tochter ganztägig in der Kita untergebracht hat, weil sie einen Vollzeitjob ausübt. Nach dem Urteil umfasst der normale Regelunterhalt zwar einen Halbtags-Kitaplatz. Was darüber hinausgeht, begründet dagegen einen «Mehrbedarf» des Kindes, zu dem der Vater anteilig beitragen muss.
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