Tarifpartner regeln Nacht-Zuschläge in der Metallindustrie

Hamburg - Die Arbeitnehmer in der norddeutschen Metall- und Elektroindustrie erhalten ab 1. April einheitliche Zuschläge für Arbeit in der Nacht. Wer zwischen 20.00 und 24.00 Uhr sowie zwischen 4.00 und 6.00 Uhr arbeitet, bekommt 25 Prozent mehr, von Mitternacht bis 4.00 Uhr beträgt der Zuschlag 35 Prozent, teilten die Gewerkschaft IG Metall Küste und der Arbeitgeberverband Nordmetall am Freitag in Hamburg mit. Es sei bundesweit der erste Tarifvertrag, der die Zuschläge für Nachtarbeit auf eine rechtssichere Grundlage stelle. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht die Unterscheidung von regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit für unrechtmäßig erklärt und damit frühere Regelungen außer Kraft gesetzt.
Ab dem kommenden Jahr können die Zuschläge auch in Zeit statt in Geld ausgezahlt werden. Dazu werden bis zum 30. September Eckpunkte für spezielle Arbeitszeitkonten vereinbart, die von den Betrieben freiwillig eingerichtet werden können. Für die Unternehmen ist die Kostensteigerung durch die neuen Zuschläge auf 0,2 Prozent der Entgeltsumme begrenzt. Fallen Kosten an, die darüber hinaus gehen, werden sie an anderer Stelle ausgeglichen. (dpa)