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T-Mobile darf iPhone mit Vertrag und Sperre verkaufen

04.12.2007, 15:20

Hamburg/dpa. - Im Streit um den Vertrieb des Apple-Handys iPhone hat die Deutsche Telekom einen juristischen Sieg gegen Vodafone errungen. T-Mobile darf das iPhone nun doch mit einem Zweijahresvertrag und einer Sperre für andere Netze anbieten, wie das Hamburger Landgericht mitteilte.

Die Zivilkammer 15 hob eine Einstweilige Verfügung auf, die der Rivale Vodafone gegen das Vertriebsmodell von T-Mobile erwirkt hatte. Vodafone kann gegen das Urteil in die Berufung vor das Hanseatische Oberlandesgericht gehen. Urteilsgründe nannte das Gericht nicht, da die Entscheidung noch nicht schriftlich vorliege.

Die Telekom will nach dem Urteil den freien Verkauf des iPhone schnellstmöglich wieder stoppen. Das Unternehmen hatte seit dem Erlass der gerichtlichen Verfügung das Mode-Handy auch ohne Vertrag und Sperre für 999 Euro statt 399 Euro mit Vertrag angeboten. «Wir kehren zum alten Vertriebsmodell zurück», kündigte ein T-Mobile- Sprecher in Bonn an. Mit der elektronischen Sperre funktioniert iPhone in Deutschland nur im Netz der Telekom.

Vodafone kritisierte den Richterspruch, da der exklusive iPhone- Verkauf zum Nachteil der Verbraucher sei. Das Düsseldorfer Unternehmen will nun das Urteil analysieren und dann über die weiteren Schritte entscheiden. «Wir halten uns eine Berufung offen», sagte ein Sprecher. Vodafone befürchtet, dass andere Handy-Hersteller dem Beispiel von Apple folgen und attraktive Geräte nur noch mit einem einzelnen Partner anbieten könnten. «Wir wollten daher Klarheit haben, ob das Vertriebsmodell zulässig ist.»

Die Telekom-Mobilfunktochter T-Mobile zahlt Apple für das alleinige Vertriebsrecht rund ein Drittel der mit dem iPhone erzielten Umsätze - ein Novum für die Branche. Vodafone- Deutschlandchef Friedrich Joussen sieht darin einen «Sündenfall». T- Mobile hatte das Vertriebsmodell verteidigt, da die iPhone-Kunden einen deutlich höheren Umsatz als andere Nutzer abwerfen.

Die Anwälte von Vodafone und T-Mobile hatten in der vergangenen Woche vor dem Hamburger Gericht zwei Stunden für ihre Positionen gestritten. Nach dieser Verhandlung konnte die Zivilkammer 15 dem Gericht zufolge im Vertriebsmodell von T-Mobile keinen unlauteren Wettbewerb oder einen Verstoß gegen das Kartellrecht mehr erkennen. Das Gericht hatte die Verkündung des Urteils um einen Tag verschoben, weil die Richter am Montag noch keine Entscheidung getroffen hatten.