StudiVZ: Anwalt widerspricht Vorwurf der Erpressung
Berlin/Hamburg/dpa. - Der Anwalt des verstorbenen Nutzers von SchülerVZ hat nach dessen Selbstmord den Vorwurf der Erpressung gegen seinen Mandanten zurückgewiesen.
Es gebe Hinweise, dass eine Erpressung des Online-Netzwerks gar nicht versucht worden sei, berichtet Rechtsanwalt Ulrich Dost in einer Mitteilung. Vielmehr sei seinem Mandanten «ein unbeziffertes Zahlungsangebot durch Mitarbeiter des Unternehmens gemacht worden sein».
«Wenn dem so gewesen ist, lag Zahlungsbereitschaft seitens des Unternehmens vor, die folglich nicht mit einer Drohung erzwungen werden musste.» Der 20-jährige Mann hatte am vergangenen Wochenende Selbstmord in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt in Plötzensee begangen. Dem Mann war vorgeworfen worden, das Netzwerk SchülerVZ erpresst zu haben, nachdem dort ein Datenleck bekanntgeworden war.
Der Anwalt des Schülers geht davon aus, dass ein Freispruch seines Mandanten durchaus zu erwarten gewesen wäre. Es stelle sich vielmehr die Frage, ob das Unternehmen seinem Mandaten «Schweigegeld angeboten» habe, um das Aufdecken der Sicherheitslücken zu verhindern. Die Betreiber der VZ-Netzwerke wiesen die Anschuldigungen unterdessen zurück. «Die Vorwürfe des Anwalts Ulrich Dost sind ebenso unglaublich wie haltlos», schreibt VZ-Netzwerke-Chef Markus Berger-de León im Unternehmens-Blog. Die Beurteilung und Handhabung des Falls liege nun bei den zuständigen Behörden.