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Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld rechtens

04.11.2008, 10:46

Dortmund/Augsburg/dpa. - Sind Mütter oder Väter vor dem Bezug des Elterngeldes in die günstigere Steuerklasse III gewechselt, wurde dies bislang von den Finanzämtern nicht anerkannt. Zwei Sozialgerichte haben nun entschieden, dass ein solcher Wechsel rechtmäßig ist. 

Die Finanzämter müssen demnach das Elterngeld auf Basis der neuen Steuerklasse berechnen, wodurch sich die Auszahlungssumme erhöhen dürfte. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Nach Ansicht der Richter in Dortmund (Az.: S 11 EG 8/07, S 11 EG 40/07) und in Augsburg (S 10 EG 15/08) widerspricht die bisherige Handhabung der Ämter der gesetzlichen Regelung. Der Gesetzgeber habe in Kenntnis der vorhandenen Wahlmöglichkeit für Ehegatten bei der Steuerklassenwahl keine den Steuerklassenwechsel einschränkende Regelung getroffen. Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes gezahlt und beträgt 67 Prozent des bisherigen Einkommens.