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Schwalbenkot an Fassaden Schwalbenkot an Fassaden: Künstliche Nester als Alternative

Von Roland E. Lüders 19.04.2001, 16:12

Naumburg. - Und einige Eigentümer, so ein Hausbesitzer in Grana, greifen gar zu rigorosen Maßnahmen und zerstören die Schwalbennester an den Häusern.

Solche "Selbsthilfeaktionen", so am Donnerstag Rolf Hausch in einem Pressegespräch, kann teuer werden. Droht doch das Gesetz Geldstrafen bis zum sechsstelligen Bereich an, erläutert der Sachgebietsleiter der bei der Kreisverwaltung angesiedelten Unteren Naturschutzbehörde. Und wenn dann auch noch die junge Brut umgebracht wird, ist das sogar ein Fall für den Staatsanwalt. Denn genannte Vögel, egal ob die an Hauswänden brütenden Mehl- oder die in Ställen oder Scheunen wohnenden Rauchschwalben, stehen unter einem besonderen artenrechtlichen Schutz. Im Gegensatz zu anderen nicht jagdbaren Vogelarten, beispielsweise Spatzen, wo nur die Tiere selbst tabu sind, dürfen auch leere Schwalbennester nicht beschädigt werden.

Der Grund für dieses Verbot ist der spürbare Bestandsrückgang bei der Arten. Wobei Hausch Verständnis dafür hat, dass eine sanierte Fassade nicht unbedingt durch den Kot der jungen Brut an Attraktivität gewinnt. Doch es gibt ja auch Mittel, um die Verschmutzung zu verhindern. So durch unter die Nester platzierte Kotbretter, die die Verdauungsprodukte der Jungvögel auffangen. Auch kann bei der oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Halle eine Ausnahmegenehmigung vom genannten Verbot beantragt werden, so bei Fassadenarbeiten. Die wird aber in der Regel nur mit Auflagen für Ersatzmaßnahmen erteilt. So mit dem Hinweis, Kunstnester an einer für die Vögel geeigneten Stelle anzubringen. Diese Nistmöglichkeiten vermeiden durch ihre besondere Gestaltung ein Verschmutzen von Fassaden.

Was die Kösener Beschwerden betrifft, so wird man wohl eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Da sie aber erst kürzlich beantragt wurde, ist fraglich, ob sie schon jetzt greifen kann. Steht doch die Brutsaison unmittelbar bevor.