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Reisen im Schengen-Raum: Der Ausweis muss dabei sein

18.12.2007, 08:15

Berlin/dpa. - Deutsche Touristen müssen ihren Personalausweis bei Reisen in Europa noch seltener vorzeigen als bisher. In neun weiteren Ländern gibt es bei der Einreise auf dem Land- und Seeweg vom 21. Dezember an keine Grenzkontrollen mehr.

Es handelt sich um Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, erläutert das Bundesinnenministerium (BMI) in Berlin. Auch die Passkontrollen in den Zügen werden eingestellt. Auf den Flughäfen entfallen die Kontrollen erst mit dem 30. März 2008.

Die neun Staaten sind dem Schengener Abkommen beigetreten, das unter anderem das Reisen innerhalb Europas erleichtern soll. Aber auch wenn an den Grenzen nicht mehr systematisch kontrolliert wird: Deutsche Urlauber sind nach wie vor verpflichtet, gültige Reisedokumente bei sich zu haben. Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es außerdem bei Reisen nach Großbritannien und Irland sowie Rumänien, Bulgarien und Zypern weiterhin Grenzkontrollen.

Was es sonst noch zu beachten gilt:

AUTOFAHREN: In allen Schengen-Staaten wird der deutsche Führerschein anerkannt. Bei Reisen mit dem Auto reicht er aber nicht in allen Ländern aus. Zum Teil werden bei Kontrollen auch die Zulassungspapiere verlangt. Vor der Abreise sollten sich Autourlauber über die Details erkundigen. Auch bei den Verkehrsregeln gibt es zwischen den Schengen-Staaten Unterschiede: In Malta zum Beispiel gilt genau wie in Irland, Großbritannien und Zypern Linksverkehr. In den vier Schengen-Neulingen Estland, Slowakei, Tschechien und Ungarn ist Alkohol am Steuer verboten. In anderen EU-Staaten liegt der höchstzulässige Blutalkoholgehalt zwischen 0,2 und 0,9 Promille.

GESUNDHEIT: Bei gesundheitlichen Problemen gelten für den gesamten Schengen-Raum ähnliche Regeln: Müssen sich Touristen aus der EU im Ausland wegen einer plötzlichen Krankheit oder wegen eines Unfalls medizinisch behandeln lassen, haben sie Anspruch auf eine Erstversorgung. Das gilt allerdings nur für Versorgungsleistungen des öffentlichen Gesundheitssystems, für das jedes Land eigene Bestimmungen hat. In manchen Staaten ist die Behandlung kostenlos, in anderen muss ein Teil der Kosten vom Patienten getragen oder zunächst der Gesamtbetrag bezahlt werden, der später erstattet wird.

Reisende sollten in diesem Fall alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen aufbewahren, rät das BMI. Empfohlen wird auch, die europäische Krankenversicherungskarte dabeizuhaben. Sie erleichtere später die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Erhältlich ist die Karte bei der jeweiligen Versicherung, falls sie sich nicht sowieso schon auf der Rückseite der Krankenkassenkarte befindet.

Das Ministerium rät, Rezepte einzupacken, falls ärztlich verordnete Medikamente in den Urlaub mitgenommen werden. Sinnvoll sei, nur eine für den persönlichen Gebrauch erforderliche Menge des Medikamentes mitzunehmen. Große Mengen könnten verdächtig erscheinen. Da nur wenige Staaten im Schengen-Raum die vollen Kosten für medizinische Behandlungen übernehmen, empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.

TELEFONIEREN: Einen Vorteil hat die Erweiterung des Schengen-Raums auch beim mobilen Telefonieren: Aufgrund des einheitlichen GSM-Standards können Handys europaweit genutzt werden. In den Schengen-Staaten müssen Touristen dem BMI zufolge keine Angst vor überhöhten Gebühren haben. Dank der neuen EU-Roaming-Verordnung darf das Telefonieren mit dem Handy innerhalb der EU nicht mehr als 49 Cent pro Minute kosten - für den Empfang eines Anrufs liegt die Obergrenze bei 24 Cent pro Minute, jeweils plus Mehrwertsteuer.

INFORMATIONEN: Eine Karte, die einen Überblick über die Länder des Schengen-Raumes sowie weitere Informationen gibt, kann kostenlos bestellt werden beim Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock; Telefon: 01805/77 80 90 für 14 Cent pro Minute, E-Mail: [email protected]. Unter der gebührenfreien Rufnummer 00800/67 89 10 11 hilft ein mehrsprachiges Team bei Fragen zur EU und zum Schengen-Raum.

Informationen vom Innenministerium: www.bmi.bund.de