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Mieter dürfen auch nachts baden und duschen

22.02.2016, 10:12
Auch wenn es die Hausordnung untersagt: Vermieter dürfen Mietern, die gerne nachts duschen, nicht fristlos kündigen. Foto: Patrick Pleul
Auch wenn es die Hausordnung untersagt: Vermieter dürfen Mietern, die gerne nachts duschen, nicht fristlos kündigen. Foto: Patrick Pleul dpa-Zentralbild

Berlin - Ein entspannendes Vollbad dürfen Mieter auch mitten in der Nacht genießen. Schreibt die Hausordnung bestimmte Bade- oder Dusch-Zeiten vor, gilt: Eine solche Klausel ist in der Regel unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund.

Denn sie sei mit dem Grundgedanken des Mietrechts kaum vereinbar. Eine volllaufende Badewanne gehört zu den normalen Wohngeräuschen. Nächtliches Duschen oder Baden gehöre zu den hygienischen Mindeststandards.

Vermieter dürfen Mietern, die gerne nachts baden, also nicht fristlos kündigen. Dennoch sollten Bewohner an ihre Nachbarn denken und gerade bei hellhörigen Mehrparteien-Wohnungen Rücksicht aufeinander nehmen. (dpa/tmn)