Maskenpflicht in Schleswig-Holstein wird gut umgesetzt

Kiel - Die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein wird von den Kunden in den Geschäften sowie den Fahrgästen im öffentlichen Nahverkehr offensichtlich bislang gut umgesetzt. Weder bei der Polizei noch beim Handelsverband Nord gingen bis Mittwochmittag Beschwerden darüber ein, dass sich die Menschen nicht an die Pflicht zum Tragen einer Bedeckung von Mund und Nase halten. „Vereinzelt haben Kunden die Maske schlichtweg vergessen, wenn sie zum Einkaufen gegangen sind”, sagte Handelsverbands-Geschäftsführerin Mareike Petersen auf Nachfrage: „Aber das ist am ersten Tag einer solchen Pflicht ganz normal.”
Schleswig-Holstein war das letzte Bundesland, in dem bis einschließlich Dienstag noch keine Maskenpflicht für Bus und Bahn gegolten hatte. Beim Einkaufen zog auch Berlin erst am Mittwoch nach. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind im Norden unter anderem Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, das Fahrpersonal in Bussen, Bahnen und Schiffen sowie Taxifahrer.
Seit Mittwoch gilt nun in ganz Deutschland eine Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen. Nach Angaben der Landesregierung reichen für Schleswig-Holstein allerdings sogenannte Alltagsmasken aus Stoff oder im Notfall auch ein Schal aus.
Nach Auskunft der Pressestelle der Landespolizei in Kiel gab es bis zum Mittag weder Erkenntnisse noch Mitteilungen über Verstöße gegen die Maskenpflicht. Dabei habe auch das Wetter eine Rolle gespielt, so Handelsverbands-Geschäftsführerin Petersen: „Es war etwas kühler und die Menschen hatten mehr Bekleidung an.” Dazu hätten auch einige Geschäfte Vorsorge getroffen und Masken parat gehabt, wenn die Kunden sie vergessen hatten.
Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ist laut der Landesregierung in Kiel bisher nicht vorgesehen. Wer keinen Schutz trägt, darf aber eben kein Geschäft betreten und den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen. Überdachte Flächen von Einkaufszentren sowie Verkaufs- oder Diensträume von Handwerkern wurden ebenfalls in die Maskenpflicht einbezogen. (dpa/lno)