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Maskenpflicht in Frankfurt gilt weiter: Eilantrag abgelehnt

09.11.2020, 14:02
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild dpa

Frankfurt/Main - Fußgänger müssen auch zukünftig eine Mund-Nase-Bedeckung in Teilen des Frankfurter Stadtgebiets tragen. Den Eilantrag eines Mannes gegen eine von der Stadt zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnete Maskenpflicht hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt abgelehnt, wie es in einer Mitteilung von Montag heißt. Aus „übergeordneten Gründen des Gemeinwohls” sei die Maskenpflicht hinzunehmen, begründeten die Richter ihre Entscheidung (Az.: 5 L 2944/20.F).

Der Mann, der in einem der von der Maskenpflicht betroffenen Stadtteile wohnt, hatte laut Gericht argumentiert, dass die großflächige Einbeziehung von Wohngebieten und Parks willkürlich sei. Sein Wohngebiet sei sehr ruhig. Die Richter jedoch urteilten demnach, dass ein abgegrenztes Gebiet, in dem einzelne Seitenstraßen nicht ausgenommen werden, einprägsam sei und relativ klar zeige, wo eine Maske zu tragen sei.

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen muss zurzeit nach Angaben der Stadt innerhalb des Alleenrings und nördlich der Bahnlinie in Sachsenhausen eine Maske getragen werden. (dpa/lhe)