Land schlägt Diesel-Fahrverbot für City-Tunnel vor

Wiesbaden - Die hessische Landesregierung hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ein Diesel-Fahrverbot für den Darmstädter City-Tunnel und eine Einbahnstraßenregelung für eine wichtige Ausfallstraße vorgeschlagen. Von dem kleinräumigen Fahrverbot sollten alle Dieselfahrzeuge außer Euro-6 inklusive nachgerüsteter Autos betroffen sein, sagte Marita Mang vom Umweltministerium in Wiesbaden am Mittwoch.
Die Stadt Darmstadt hält dies nicht für notwendig. Mit ihren rund 200 geplanten Maßnahmen könnte der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft bis 2020 eingehalten werden, sagten Vertreter der Stadt während der Verhandlung. Die Einbahnstraße könne aus technischen Gründen ohnehin frühestens im Frühjahr 2020 kommen. Zudem sei dann mit deutlich mehr Verkehr auf umliegenden Straßen zu rechnen.
Uneins sind sich Land und Stadt auch über den Messwert von 72 Mikrogramm NO2 in der Hügelstraße am City-Tunnel, der die Luft in Darmstadt zur drittschlechtesten in Deutschland macht. Die Stadt hält den Wert eines sogenannten Passivsammlers für nicht aussagekräftig, sondern geht von 52 Mikrogramm aus, die bei einer anderen offiziellen Messmethode ermittelt wurden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die zusammen mit dem Verkehrsclub Deutschland gegen das Land Hessen klagt, hält eine Verbotszone für sinnvoll. Die vorgeschlagenen Umfahrungen könnten in der Stadt an anderer Stelle zu Grenzwertüberschreitungen führen, sagte Remo Klinger, Anwalt der DUH. Mit einem Urteil war am späten Nachmttag zu rechnen. (dpa)