KMW muss Kosten für geplatztes Projekt nicht mitteilen
Wiesbaden/Mainz - Die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG (KMW) müssen keine Auskunft über die Kosten der aufgegebenen Planung für den Bau eines Kohlekraftwerks auf der Ingelheimer Aue geben. Dem Informationsanspruch stünden die aktienrechtlichen Verschwiegenheitspflichten entgegen, entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil vom 10. Juni. Die Planung war im Jahr 2012 aufgegeben worden.
Ein Mitglied des Wiesbadener Stadtrates hatte die Stadt Mainz auf Auskunft vor allem über die Kosten des geplanten Projekts verklagt. Damit war er bereits in erster Instanz gescheitert. Die KWM gehört jeweils zur Hälfte den Städten Mainz und Wiesbaden. (dpa/lhe)