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Holiday-Park-Unfall: Ex-Bediener zog Berufung zurück

31.01.2017, 15:38

Frankenthal - Ein ehemaliger Holiday-Park-Mitarbeiter, der nach dem tödlichen Unfall eines Mädchens in einem Fahrgeschäft zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat seine Berufung inzwischen zurückgenommen. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Frankenthal am Dienstag auf Anfrage. Vor dem Gericht beginnt am 2. März auf Betreiben der Staatsanwaltschaft und der Eltern des Mädchens das Berufungsverfahren zu dem Unglück vom 15. August 2014.

Die Elfjährige aus Kelsterbach bei Frankfurt war damals in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels („Drehende Fässer”) gestürzt und tödlich verletzt worden. Das Amtsgericht Neustadt verurteilte im Juni 2016 den damals 22 Jahre alten Ex-Bediener des Fahrgeschäfts wegen fahrlässiger Tötung zu 120 Tagessätzen à 20 Euro. Er habe unter anderem die Tür zum Fahrgeschäft offengelassen, so dass Mutter und Tochter zu einer Zeit in das Karussell gelangt seien, als dies nicht mehr hätte sein dürfen. Der Mann hatte das bestritten.

Zwei frühere Vorgesetzte des Mannes wurden freigesprochen. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft sowie die Mutter und der Vater des Mädchens Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte auch für die Vorgesetzten Geldstrafen gefordert, die Anwälte der Eltern, die als Nebenkläger auftraten, hatten Haftstrafen für beide verlangt. (dpa)