Hintergrund Hintergrund: Chronologie: Der Fall Katrin Krabbe
Hamburg/dpa. - Frühjahr 1991: Ein kurzfristiger Wechsel des Trainingslagers vonKuba auf die Bahamas sorgt für erste Doping-Verdächtigungen um dieTrainings-Gruppe von Coach Thomas Springstein.
20. Juli 1991: Im Trainingslager Zinnowitz werden Urinprobengenommen, die später als «identisch» mit denen von Stellenboschbewertet werden.
24. Januar 1992: Auf Bitten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes(DLV) werden in Stellenbosch vom südafrikanischen Verband bei Krabbe,Breuer und Silke Möller Dopingkontrollen vorgenommen.
31. Januar 1992: Die drei Sprinterinnen und ihr Trainer werden vomDLV suspendiert, da die A-Proben der Athletinnen identisch waren.
9. Februar 1992: Die Untersuchung der B-Probe in Köln istidentisch mit der A-Probe. Krabbe und Breuer beteuern, nichtmanipuliert zu haben.
5. April 1992: Der DLV-Rechtsausschuss hebt mit dem Hinweis unteranderem auf Formfehler die Suspendierung auf.
28. Juni 1992: Das Schiedsgericht des InternationalenLeichtathletik-Verbandes (IAAF) spricht in London als letztesportgerichtliche Instanz Krabbe, Breuer und Möller ausformaljuristischen Gründen frei.
5. August 1992: Nach einem Test bei einem Trainingslager am 22.und 23. Juli auf Usedom wurden Krabbe und Breuer der Einnahme vonClenbuterol überführt. Als Dritte gesteht Manuela Derr die Einnahmedieses Wirkstoffes in Form des Asthmamittels «Spiropent». Die dreiAthletinnen betonen, daß dieses Mittel nicht auf der Liste derverbotenen Doping-Mittel steht.
17. November 1992: Die Medizinische Kommission der IAAF bezeichnetClenbuterol als Doping-Präparat. Es habe anabole Wirkung.
26. März 1993: Der DLV-Rechtsausschuss verurteilt Krabbe undBreuer zu jeweils zwölfmonatigen Sperren, rückwirkend vom 14. August1992. Derr erhält ein achtmonatiges Wettkampfverbot. Begründung:Medikamentenmissbrauch.
22. August 1993: Die IAAF verurteilt Krabbe, Breuer und Derr zueiner Sperre von zwei Jahren auf Grundlage seiner Regel 53,8 dieStrafen für unsportliches Verhalten vorsieht.
20. November 1993: Das Arbitration Panel der IAAF bestätigt inMonte Carlo die Entscheidung seines Councils, die Sperre um zweiJahre zu verlängern und lehnt den Widerspruch des DLV ab.
17. Mai 1995: Das Landgericht München I stellt die Unwirksamkeitder von der IAAF verhängten zweijährigen Sperre gegen Krabbe fest undgesteht ihr Schadensersatzansprüche in noch nicht bezifferter Höhezu. Breuer und Derr hatten ihre zunächst gemeinsam vorgetragene Klagezurückgezogen.
28. März 1995: Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigt dasUrteil vom 17. Mai durch das Landgericht und weist zugleich die Klagegegen den DLV auf mitschuldnerische Haftung ab.
17. Mai 1995: Krabbe legt Revision gegen das OLG-Urteil beimBundesgerichtshof (BGH) als letzter Instanz ein und folgt damit demSchritt der IAAF.
Dezember 1996/Januar 1997: Die IAAF zieht ihre Revision beim BGHzurück, so dass das OLG-Urteil rechtskräftig wird, nach der KrabbeSchadensersatz zusteht. Die Revision gegen den DLV beim BGH erhältKrabbe aufrecht.
27. Juni 2001: Nach jahrelangen Recherchen entscheidet dasLandgericht München I, dass Krabbe von der IAAF 1,2 Millionen Mark(rund 615 000 Euro) für entgangene Start- und Siegprämien sowieSponsorengelder bekommt.