Gericht verbietet verkaufsoffenen Sonntag zur Musikmesse
Frankfurt/Kassel - In Frankfurt dürfen zum Abschluss der Musikmesse am kommenden Sonntag (10.4.) die Läden nicht geöffnet werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel erklärte nach Mitteilung vom Mittwoch die Erlaubnis der Stadt Frankfurt für rechtswidrig. Die Richter gaben damit - anders als das Verwaltungsgericht Frankfurt in der ersten Instanz - einer Klage der Gewerkschaft Verdi und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung statt (Az: 8 B 751/16). Die Läden sollten in der ganzen Stadt von 13.00 bis 19.00 Uhr offen sein.
Es sei nicht erkennbar, dass eine Öffnung der Läden im gesamten Stadtgebiet einen Beitrag zur Versorgung der Besucher der Musikmesse leiste, argumentierte der VGH in seinem unanfechtbaren Beschluss. Die Stadt habe ihren Ermessensspielraum auch deshalb überschritten, weil sie die Öffnung der Läden nicht auf inhaltlich bestimmte Handelszweige beschränkt habe, die im Zusammenhang zur Musikmesse stünden.
Auch im südhessischen Weiterstadt läuft ein Protest gegen die von der Stadt erlaubte Sonntags-Ladenöffnung am 8. Mai. Verdi und das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land klagen vor dem Verwaltungsgericht, wie die Gewerkschaft am Mittwoch mitteilte. Weiterstadt hat ein großflächiges Einkaufszentrum. Der «Muttertag» dürfe nicht kommerziell entwürdigt werden. (dpa/lhe)