Gericht fordert Änderungen bei Riester-Rente ein
Luxemburg/dpa. - Einige Bestimmungen der deutschen Riester-Rente müssen geändert werden. Auch Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig seien, müssten laut einem Urteil von der Zulage profitieren können.
Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg mit Hinweis auf den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Die EU-Kommission hatte gegen die deutschen Vorschriften vor dem höchsten Gericht der EU geklagt. Unzulässig sei auch, dass das geförderte Kapital nur zur Anschaffung einer Immobilie in Deutschland verwendet werden darf, urteilte das Gericht.
Die Regelung, dass bei einem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht - also beispielsweise bei einem Wegzug aus Deutschland - die Altersvorsorgezulage wieder zurückzuzahlen sei, sei ebenfalls nicht legal. Nach früheren Expertenschätzungen drohen dem deutschen Fiskus wegen des Urteils Einnahmeverluste von mindestens 470 Millionen Euro pro Jahr.