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Gericht erlaubt Öffnung von Möbelhaus ohne Flächenbegrenzung

04.05.2020, 15:32
Kunden betrachten in einem Möbelhaus Möbel. Foto: Henning Kaiser/dpa/Archivbild
Kunden betrachten in einem Möbelhaus Möbel. Foto: Henning Kaiser/dpa/Archivbild dpa

Gießen - Erstmals hat ein Verwaltungsgericht in Hessen das Verkaufsverbot für große Geschäfte in der Corona-Pandemie aufgehoben. In Gießen wehrte sich das Möbelunternehmen Sommerlad erfolgreich mit einem Eilantrag gegen die Regelung des Landes, dass bis auf wenige Ausnahmen nur Geschäfte auf einer maximalen Fläche von 800 Quadratmetern öffnen dürfen. Das verletze die Firmenbetreiber in ihrer Berufsausübungsfreiheit, entschied das Verwaltungsgericht in einer Mitteilung von Montag. Sommerlad sei vorläufig berechtigt, seine Möbelstadt in Gießen zu öffnen, ohne die Fläche zu reduzieren. Eine Beschwerde gegen den Beschluss ist vor dem Verwaltungsgerichtshof möglich. (Aktenzeichen 4 L 1608/2018.GI)

Laut den Gießener Richtern ist die Beschränkung im Zuge der Corona-Pandemie nicht mehr verhältnismäßig. Sie verletze das Gleichheitsgebot, indem sie das Möbelhaus anders behandele als Bau- und Gartenmärkten sowie KfZ- und Fahrradhandel, die von der Beschränkung freigestellt seien. Die Möbelstadt befinde sich in dezentraler Lage, sodass von ihr keine „Sogwirkung” ausgehe und eine vollständige Öffnung zu keiner Menschenansammlung auf begrenztem Raum führe. Die Firma Sommerlad habe zudem ein Sicherheitskonzept vorgelegt, wonach die Anzahl der Parkplätze halbiert worden sei.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte kürzlich die Obergrenze von 800 Quadratmetern noch bestätigt. Er hatte einen Eilantrag der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH abgewiesen. (dpa/lhe)