Freiwillig länger im Gefängnis: Drei Fälle in Hamburg

Hamburg - Nach Verbüßung ihrer Strafe können Gefangene in Hamburg freiwillig länger im Gefängnis bleiben. Seit 2014 erlaube das eine Verordnung, wenn die Unterkunft nach der Entlassung nicht gesichert sei, teilte die Justizbehörde auf Anfrage mit. In den vergangenen drei Jahren hätten mindestens drei Gefangene von dieser Regelung Gebrauch gemacht und seien in der Sozialtherapeutischen Anstalt geblieben. Allerdings sei der freiwillige Gefängnisaufenthalt auf fünf Tage begrenzt.
„Insgesamt bewertet die Justizbehörde diese Möglichkeit als wertvolles Instrument, das seinen Platz im Instrumentenkasten der Resozialisierung hat”, sagte Behördensprecherin Marion Klabunde. Die Inhaftierten müssen die Verlängerung schriftlich beantragen und erklären, dass sie freiwillig hinter Gittern bleiben möchten. Außerdem müssen sie die Anstaltsordnung beachten, sonst können sie vor die Gefängnistür gesetzt werden. (dpa/lno)