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Fördermittel-Affäre Fördermittel-Affäre: Klarer Freispruch in der letzten Runde

16.08.2001, 18:12

Dessau/MZ. - Ring frei zur letzten Runde. Fünf Jahre nach seinem Rücktritt als Landwirtschaftsminister tritt der Landtagsabgeordnete Helmut Rehhahn (SPD) noch einmal in Sachen Fördermittel-Affäre in die Arena. Sie ist klein, er ist fast allein. Kein Medienrummel wie damals, als er wegen des Verdachts, sein Amt für private Zwecke missbraucht zu haben, den Ministersessel räumen musste. Auch sein Herz ist rein: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen", sagt der 54-Jährige vor Prozessbeginn. Verwaltungsgericht Dessau, Sitzungssaal 209, gestern 15.30 Uhr. Helmut Rehhahhn gegen das Landesförderinstitut, das im Namen des Regierungspräsidiums Dessau Fördergelder in Höhe von 119 000 Mark zurückfordert, die Rehhahn 1991 für die Wiedereinrichtung seines bäuerlichen Familienbetriebes bekommen hat. Rehhahn schüttelt immer wieder den Kopf, als die Gegenseite ihre juristisch verklausulierte Sicht der Dinge vorträgt. Angriffslustig wippen die farbigen Stiere auf seinen weißen Socken. Bauer bleibt Bauer. Heute soll die lange Geschichte ihr Ende finden. Sie beginnt 1994. Kaum wird Rehhahn Landwirtschaftsminister, gibt es Streit mit dem zuständigen Regierungspräsidium Dessau um die Zulässigkeit der Förderung seines Bauernhofes. Rehhahn habe als Minister nicht mehr die Zeit, so die Behörde, seinen Bauernhof im Zieljahr 1994 im Haupterwerb zu betreiben, wie es die Förderrichtlinien vorschreiben. Die Gelder werden zurückgefordert. Dagegen wehrt sich Minister Rehhahn auf eine Weise, die ihm die CDU-Opposition bald darauf als "Amtsmissbrauch" vorwirft. Das Rückforderungsverfahren wird durch einen Erlass des Rehhahn-Ministeriums gestoppt ("Lex Rehhahn"). Außerdem bestellt die Landesregierung ein Gutachten. Das bezeichnet eine Rückzahlung als "rechtlich nicht haltbar". Anfang 1996 setzt die CDU im Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch. Dort sagt ein Dessauer Beamter prompt aus, Rehhahn habe ihn ins Ministerbüro bestellt und gebeten, den Streit "zu glätten". Tage später, am 27. Mai 1996, tritt Rehhahn zurück. Und beteuert weiter seine Unschuld. Ende 1996 schickt das Regierungspräsidium Dessau seinen zweiten Bescheid zum Widerruf der Fördergelder. Im Mai 1997 kommt der Rehhahn-Untersuchungsausschuss zu dem einhelligen, zweideutigen Schluss: Der Ex-Minister habe sein Amt nicht dazu missbraucht, sich Fördermittel zu erschlichen. Er habe lediglich im Nachhinein versucht, "Einfluss zu nehmen". Rehhahn fühlt sich frei gesprochen und klagt gegen die erneute Rückforderung der Fördermittel. Nun endlich der Gerichtstermin. Der zentrale Faden im juristischen Knoten: Wegen seines Ministeramtes hatte Rehhahn zum Jahreswechsel 1994/95 seinen Bauernhof an seine Schwägerin verpachtet, um ihn "förderrechtlich weiter führen zu können". Aber da die Frau noch parallel dazu 20 Wochenstunden für die Post arbeitete, bezweifelt das Landesförderinstitut, dass die Frau den Hof im Haupterwerb bewirtschaftete. Gestern befragten die Verwaltungsrichter Simone Rehhahn zum damaligen Tagesablauf. Fazit: "Die Arbeit auf dem Hof überwiegt", konstatierte Detlef Bücken-Thielmeyer, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts. Das Urteil folgt auf dem Fuß: "Der Rückforderungsbescheid wird aufgehoben", verkündet Bücken-Thielmeyer. Die Kosten des Verfahrens trägt das Land Sachsen-Anhalt. Helmut Rehhahn ist "deutlich erleichtert. Ich fühle mich voll rehabilitiert." Fehler? "Was hätte ich anders machen sollen? Es war ein Denkprozess für uns alle." Nun hofft er, dass harsche Kritiker von einst noch mal mit ihm über die Affäre reden. Aber zunächst ein Schluck Sekt mit der neuen Lebensgefährtin.