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Folgt der ersten die zweite Klage?

Von Claus Blumstengel 22.03.2006, 16:37

Halle/MZ. - Landkreis moniert an dem Landesgesetz, dass Anhalt-Zerbst als einziger Kreis aufgeteilt werden soll und sieht das als unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

Professor Rottmann habe geraten, vor juristischen Schritten die Landtagswahl abzuwarten, informierte Degenhard Bielke, Pressesprecher der Kreisverwaltung. Der Hintergrund: Nach einem Sieg der SPD würde sich eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Kreisgebietsreform möglicherweise erübrigen, da die Partei, sollte sie in der Landesregierung sitzen, die Teilung von Anhalt-Zerbst verhindern will. Ob der Gutachter ansonsten zu einer Klage rät oder nicht, war von Bielke nicht zu erfahren. Der Kreistag wird sich mit dem Gutachten erst am 4. Mai befassen.

Nicht einstimmig aber mehrheitlich sei die CDU-Fraktion im Kreistag gegen eine Klage beim Landesverfassungsgericht, informiert Fraktionsvorsitzender Norbert Beckmann-Dierkes. Unabhängig davon, ob eine solche Klage laut Gutachten Erfolgsaussichten hat oder nicht, sei die Mehrzahl der CDU-Kreistagsmitglieder der Auffassung, dass die Bürger in Bezug auf die Kreisgebietsreform nun endlich ihre Ruhe haben wollen. "Das Gutachten bringt nichts Neues. Ich habe darin keine Argumente gefunden, die nicht zuvor schon bekannt gewesen wären", schätzt Beckmann-Dierkes ein. Außerdem wäre die Verfassungsklage "'rausgeschmissenes Geld".

"Unsere Entscheidung hängt vom Ergebnis der Landtagswahl ab", stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Manfred Ertelt, klar. Die SPD-Fraktion plädiere nach wie vor für einen Regionalkreis Anhalt, "weil das die zukunftsfähigste Lösung ist", so Ertelt. Die schlechteste Variante wäre seiner Meinung nach die Teilung

von Anhalt-Zerbst, wie sie das Kommunalneugliederungsgesetz vorsieht. Es könne aber sein, dass sich nach der Landtagswahl eine Verfassungsklage gegen dieses Gesetz erübrigt, hofft der Fraktionsvorsitzende, nämlich dann, "wenn die SPD Regierungsverantwortung bekommt und für den Raum Anhalt eine Lösung findet, die unseren Zukunftsvorstellungen entspricht".

Über den Inhalt des Gutachtens zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage gegen das Kommunalneugliederungsgesetz sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte der PDS-Fraktionsvorsitzende Klaus-Peter Krause gegenüber der MZ. Dessen ungeachtet stehe er persönlich, wie die gesamte PDS-Fraktion, hinter einer Verfassungsklage. Wenn der Kreistag sich im Mai für diese Klage entscheiden sollte, wäre es laut Krause wichtig, dass das Gericht schnell eine Entscheidung fällt, auf jeden Fall aber vor dem Termin der Gebietsreform am 1. Juli 2007. "Ein später gefälltes Urteil würde nur unnötig Unruhe in die Region bringen", ist Krause überzeugt. Bei einer solchen Verfassungsklage, betont der PDS-Fraktionsvorsitzende, müsse die Städtefusion Dessau-Roßlau außen vor bleiben. Den Äußerungen, der Ausgang der Landtagswahl am kommenden Sonntag könne etwas an den gesetzlich festgelegten künftigen Kreisgrenzen ändern, stimmt er nicht zu. "Ich setze wenig Hoffnung in die Verhandlungsstärke der SPD, sollte sie einer künftigen Landesregierung angehören", so seine Meinung.

Walter Tharan nahm stellvertretend für den Fraktionsvorsitzenden von Bündnis '90 / Grüne / Neues Forum, Fabian Groh, an der Vorstellung des Gutachtens teil. Es sei die mehrheitliche Auffassung gewesen, über die Verfassungsklage erst am 4. Mai zu entscheiden, informiert Tharan. "Wenn aber eine solche Klage aussichtsreich wäre, so würden wir voll dahinter stehen", lässt er an der Haltung seiner Fraktion keinen Zweifel.

Ein Zeichen, welche Erfolgsaussichten eine Verfassungsklage des Landkreises haben könnte, könnte schon am 28. März eine Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau setzen. Dann geht es um die Klage von Anhalt-Zerbst gegen die Eingemeindungen von Rodleben und Brambach nach Dessau sowie von Leitzkau, Ladeburg und Dornburg nach Gommern. Wie die MZ von mehreren Seiten erfuhr, ist der Landkreis Anhalt-Zerbst bemüht, diese Verhandlung verschieben zu lassen, weil sie wohl zeitlich zu nah an den Landtagswahlen liegt und die Entscheidung über die noch ausstehende Verfassungsklage in gewisser Weise vorwegnehmen würde. Doch der Termin werde nicht verschoben, bestätigte auf Nachfrage der Pressesprecher beim Landgericht Dessau, Frank Straube.