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Exorzismus-Prozess: Drei Angeklagte voll schuldfähig

06.02.2017, 15:03
Ein Blick auf das Land- und Amtsgericht in Frankfurt am Main. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv
Ein Blick auf das Land- und Amtsgericht in Frankfurt am Main. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv dpa

Frankfurt/Main - Drei der fünf Angeklagten im Prozess um die tödliche Teufelsaustreibung in einem Frankfurter Hotel sind einem Experten zufolge vollständig schuldfähig. Die Expertise des psychiatrische Gutachters ist am Montag in das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt eingeführt worden. Der Psychiater beschäftigte sich dabei mit der 44 Jahre alten Hauptangeklagten sowie deren Kindern (22 und 19 Jahre alt), denen gemeinsam mit zwei anderen, jugendlichen Angeklagten gemeinschaftlicher Mord zur Last gelegt wird. Sie sollen den grausamen Tod einer 41-jährigen in einem Hotelzimmer verursacht haben.

Ausdrücklich verneinte der Sachverständige einen Zusammenhang zwischen religiösen Überzeugungen und krankhaftem Wahn. Der Glauben an die Existenz von Geistern, Dämonen oder den Teufel und an ihre Austreibung sei vor dem Hintergrund des Kulturkreises der aus Korea stammenden Angeklagten „nicht per se ungewöhnlich oder abstrus”, sagte der Mediziner.

Mit dem Bericht des zweiten Gutachters zu den beiden Jugendlichen soll der Prozess am 17. Februar fortgesetzt werden. An diesem Tag sind auch die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigern vorgesehen. Das Urteil soll am 28. Februar verkündet werden. (dpa/lhe)