Ex-Pornostar Cicciolina behält Sorgerecht für Sohn
Straßburg/dpa. - Die frühere italienische Porno-Königin Cicciolina (56) darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte das Sorgerecht für ihren Sohn Ludwig behalten. Das Straßburger Gericht wies am Dienstag die Beschwerde ihres Ex-Ehemannes Jeff Koons ab.
Der amerikanische Objektkünstler und Vater des 15-Jährigen hatte gegen die Entscheidungen der italienischen Justiz geklagt, die Cicciolina, die eigentlich Ilona Staller heißt, das alleinige Sorgerecht zugesprochen hatte. Koons hatte sich auch dagegen gewandt, dass sein in Rom lebender Sohn ihn nicht in New York besuchen darf.
Die italienische Justiz habe immer das Besuchsrecht des Vaters anerkannt, hieß es in der Urteilsbegründung. Angesichts der dauernden Streits des geschiedenen Paares war ein Gericht in Rom zu dem Schluss gekommen, dass der Sohn bei seiner Mutter in Italien in einem ausgeglichenen Umfeld aufwachsen könne, was wichtig für seine gesunde Entwicklung sei.