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Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht bei Corona-Hilfen

25.05.2020, 09:02
Zahlreiche Banknoten zu 10, 20 und 50 Euro liegen auf einem Tisch. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
Zahlreiche Banknoten zu 10, 20 und 50 Euro liegen auf einem Tisch. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration dpa-Zentralbild

Frankfurt/Main - Die Strafverfolgungsbehörden in Hessen haben mehr als 50 Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts bei der Beantragung staatlicher Corona-Soforthilfen eröffnet. Die bisherigen Ermittlungen hätten jedoch „keine Anhaltspunkte auf systematisch agierende, zusammenhängende Tätergruppierungen ergeben”, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Montag mit.

Insgesamt gebe es bislang etwa 150 bis 200 Verdachtsfälle, sagte ein Sprecher der Behörde. Mitunter existierten Unternehmen, für die Hilfsgelder beantragt werden, gar nicht oder die Mitarbeiterzahl werde im Antrag höher angegeben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt koordiniert seit Anfang Mai 2020 die Ermittlungen im Land zu diesem Komplex. Eingebunden sind dabei die Staatsanwaltschaften, das Landeskriminalamt (LKA) sowie die Finanzverwaltung. Die einzelnen Ermittlungsverfahren werden von den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften geführt.

Seit dem 30. März können Unternehmen in Hessen online einen Antrag auf Soforthilfe des Landes stellen. Abgearbeitet werden die Anträge federführend vom Regierungspräsidium (RP) Kassel. Bislang sind den Angaben zufolge 127 530 Anträge beim RP Kassel eingegangen, von denen mehr als 88 Prozent schon geprüft worden seien. Gemessen an diesen Gesamtzahlen bewegt sich die Betrugsrate in Hessen nach Einschätzung der Ermittler auf niedrigem Niveau. (dpa/lhe)