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Elektronische Marktplätze Elektronische Marktplätze: Klicks nach Schnäppchen lohnen sich nicht immer

Von Deike Uhtenwoldt 08.01.2003, 13:32
Die Verbraucherschützer sind ebenfalls im Internet zu finden - die Stiftung Warentest veröffentlicht hier auch Testergebnisse. (Foto: dpa)
Die Verbraucherschützer sind ebenfalls im Internet zu finden - die Stiftung Warentest veröffentlicht hier auch Testergebnisse. (Foto: dpa) Stiftung Warentest

Berlin/dpa. - Einkaufen kann so einfach sein: Schnell im Internet die Preise vergleichen und alles bestellen, was benötigt wird. So lassen sich Zeit und Geld sparen. Mit der Wirklichkeit vieler Computerbesitzer hat diese Vorstellung von der Schnäppchenjagd im Internet allerdings nichts gemein. Denn nur bei wenigen Produkten lohnt eine Shoppingtour im World Wide Web. Um bei vermeintlichen Angeboten nicht übers Ohr gehauen zu werden, sollten Kaufinteressierte zudem wachsam sein, warnen Verbraucherschützer.

Besonders einfach ist die Schnäppchenfahndung bei spezialisierten Internetportalen wie «Guenstiger.de», «Preistrend.de» oder «Evendi.de». Laut der Stiftung Warentest in Berlin finden die Preisdatenbanken in der Regel das günstigste Angebot, welches bis zu 45 Prozent unter der Herstellerempfehlung liegen kann. Im Vergleich zu Niedrigpreisen im Handel liegt das Einsparpotenzial den Warentestern zufolge noch bei bis zu 20 Prozent. Allerdings seien dies oft nur sehr kurzfristige Angebote, bei denen die Verbraucher schnell zuschlagen müssen, erläutert Simone Vintz, Projektleiterin bei der Stiftung Warentest. «Schnäppchen können immer nur schnell gemacht werden.»

Bei der Suche nach günstigen Angeboten sollten Pfennigfuchser allerdings stets mit wachem Verstand zu Werke gehen: In der Regel kommen noch Versandkosten hinzu, die nicht immer ausdrücklich angegeben werden. Ist das Angebot geradezu sensationell günstig, ist Skepsis angebracht, sagt Helga Zander-Hayat, Juristin bei der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Häufig handele es sich um gebrauchte Ware - worauf allerdings nur im Kleingedruckten hingewiesen wird - oder es seien Lockangebote, die mit Werbesendungen bezahlt werden müssen. «Zu verschenken hat keiner was», so die Juristin.

Laut Warentest-Expertin Vintz sollten Verbraucher sich vor der virtuellen Einkaufstour klar machen, was genau sie kaufen und wie viel sie dafür ausgeben möchten. Zudem sei es ratsam, den Verkäufer in Erfahrung zu bringen: Impressum und Anbieterkennzeichnung sind Pflicht. Die Website des Verkäufers sollte zudem eine echte Visitenkarte sein. Manchmal sei auch ein Anruf hilfreich, rät Simone Vintz: «Ist der Händler zu normalen Bürozeiten nicht erreichbar, sollte das zu denken geben.»

Preisvergleiche in Sekundenschnelle machen vor allem bei gut vergleichbaren technischen Waren Sinn: «Das funktioniert hervorragend bei Produkten wie Fernsehern, Digitalkameras und Waschmaschinen», sagt Oliver Flaskämper, Vorstand des Internetportals Geizkragen.de in Hiddenhausen (Nordrhein-Westfalen). Bei Möbeln, Autos und Kleidung wollten Käufer das Produkt dagegen lieber anfassen und ausprobieren, bevor sie zugreifen.

Schwer zu vergleichen sind auch die Kosten von Handyverträgen, Pauschalreisen und Finanzdienstleistungen. Dennoch werben die Anbieter gerne mit Einsparpotenzialen von bis zu 300 Prozent. So beispielsweise die Hamburger FinanceScout24 AG beim Thema Kfz-Versicherungen: In fünf unterschiedlichen Fallbeispielen ermittelte das Internet-Portal zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter Preisunterschiede zwischen 300 und 700 Euro. Verglichen wurden dazu mehr als 10 000 Tarife von 80 Versicherungsgesellschaften.

«Bei Kfz- und Krankenversicherungen ist der Preisvergleich tatsächlich einfach zu führen», so Flaskämper. Aber schließlich sei der Preis auch nie allein entscheidend. Die günstigen Preise vieler Internetverkäufer werden in der Regel durch fehlenden Service ermöglicht, gibt Juristin Zander-Hayat zu bedenken: «Gerade wer online Hard- und Softwareprodukte kauft, muss wissen, dass er damit auf eine Beratung verzichtet.»

Zwar gibt es auch bei Onlinebestellungen ein Rückgaberecht, doch die Händler wälzen die Kosten und Sicherheit des Rücktransports gern auf ihre Kunden ab, so die Stiftung Warentest. Das Rückgaberecht gilt allerdings nicht für ersteigerte Waren. Und bei gebrauchten Waren sind die Gewährleistungsrechte eingeschränkt, warnt Helga Zander-Hayat. Daher sollte man sich auf die häufig verlangte Vorkasse nicht einlassen: «Online-Handel ist wie Versandhandel und sollte auch den dort üblichen Zahlungsweg beschreiten - per Rechnung.»