1. MZ.de
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Dannenröder Forst: Landkreis rechnet mit Rechtsstreit

Dannenröder Forst: Landkreis rechnet mit Rechtsstreit

29.09.2020, 11:30
Baumhäuser und Hütten aus Holz stehen in einem der Protestcamps im Dannenröder Forst. Foto: Boris Roessler/dpa
Baumhäuser und Hütten aus Holz stehen in einem der Protestcamps im Dannenröder Forst. Foto: Boris Roessler/dpa dpa

Lauterbach - Im Streit um geplante Rodungen im Dannenröder Forst bei Homberg/Ohm für den Weiterbau der Autobahn 49 in Mittelhessen stellt sich der Vogelsbergkreis auf weitere juristische Auseinandersetzungen ein. „Wir gehen davon aus, dass es weitere gerichtliche Überprüfungen geben wird, und wir warten die letzten juristischen Entscheidungen ab”, sagte eine Sprecherin des Kreises der Deutschen Presse-Agentur dpa. Zu Details machte die Sprecherin keine Angaben. In dem Waldstück haben sich Aktivisten in Baumhäusern eingerichtet, um die Rodungen für das Autobahn-Projekt zu verhindern.

Nach einer Allgemeinverfügung des Landkreises dürfen die Waldbesetzer seit vergangenen Samstag Baumhäuser und Zelte entlang der geplanten Autobahntrasse nicht mehr nutzen. Zudem müssen die errichteten Unterkünfte und Barrikaden bis diesen Mittwoch (30. September) beseitigt werden. Dieser Anordnung, von der insgesamt acht Grundstücke in Kirtorf-Lehrbach und Homberg-Dannenrod betroffen waren, wollen die Aktivisten nicht nachkommen. Ab Oktober wird mit Räumungen und Rodungen im Dannenröder Forst gerechnet.

Auch um Protestcamps und Mahnwachen rund um das Autobahnprojekt gibt es ein juristisches Tauziehen. Nachdem mittlerweile Übernachtungen in drei Protestcamps zumindest vorläufig erlaubt sind, hatten die Aktivisten auch gegen Auflagen des Regierungspräsidiums (RP) Gießen geklagt, die ihnen nach ihrer Darstellung das Übernachten an insgesamt vier Mahnwachen unmöglich machten. In drei Fällen gewährte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel den Aktivisten nun Rechtsschutz, wie ein VGH-Sprecher am Dienstag bestätigte. Damit sei die Übernachtung an diesen Mahnwachen vorerst erlaubt, und das RP Gießen müsse neue Auflagen für das Übernachten erlassen, sagte der VGH-Sprecher. (dpa/lhe)