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Champions-League-Rechte Champions-League-Rechte: Brüssel leitet Verfahren gegen UEFA ein

20.07.2001, 17:31

Brüssel/dpa. - Der Verkauf sämtlicher TV-Rechte sowohl für frei empfangbareProgramme als auch für das Bezahlfernsehen (Pay-TV) an eine einzigeRundfunkanstalt pro Land über einen Zeitraum von mehreren Jahrenverstoße möglicherweise gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Brüsselverlangt «konstruktive Vorschläge», damit ein freier Zugang zuFußball-Übertragungen im Fernsehen gewährleistet werde.

Die UEFA hat nun drei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zureagieren. Das Abschotten und Einschränken von Märkten ist in der EUgrundsätzlich verboten. Wenn die EU-Kommission ausreichend Beweisefindet, sind auch Bußgelder möglich. Wettbewerbsverfahren dieser Artdauern in der Regel ein bis zwei Jahre.

Die UEFA hatte ihre Regeln für die gemeinsame Vermarktung derFernsehrechte an der UEFA-Champions-League 1999 bei der Kommissionangemeldet. Die Kommission kritisierte, diese Art der Vermarktungkönne dazu führen, «dass der Zugang zu Fußball-Übertragungen imFernsehen für viele Zuschauer nicht mehr finanzierbar ist». Nurgrößere Medienkonzerne könnten sich den Erwerb und die Verwertungdieses Rechtebündels leisten. Die Nachfrage anderer Rundfunkanstaltenkönne hingegen nicht gedeckt werden.

«Die gemeinsame Vermarktung der Fernsehrechte in der von der UEFApraktizierten Form ist für die Wahrung der Solidarität dermitwirkenden Vereine nicht unerlässlich. Sie sollte auch ohnewettbewerbswidrige Regelungen erreichbar sein», schrieb dieKommission. Erst im Frühjahr hatte sich die EU-Kommission mit denFußballverbänden FIFA und UEFA auf eine Neuregelung desVertragsrechts und des Transfersystems geeinigt.