Bundesgerichtshof Bundesgerichtshof: ebay muss jugendgefährdende Angebote sperren
Karlsruhe/Kleinmachnow/dpa. - Nacheinem Urteil des Karlsruher Gerichts muss das Unternehmen mitdeutscher Niederlassung in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) zwarnicht durchgängig prüfen, was Verkäufer auf der Internetplattform zurVersteigerung anbieten. Wenn eBay jedoch davon erfahre, dassbeispielsweise jugendgefährdende Gewalt- oder Pornovideos zum Verkaufangeboten würden, dann müssten nicht nur die konkreten Angebotegesperrt, sondern auch deren erneuter Verkauf verhindert werden.Zudem müsse eBay die Anbieter solcher Waren künftig genauerüberprüfen. (Az: I ZR 18/04 vom 12. Juli 2007)
Damit gab das Karlsruher Gericht einem Interessenverband desVideo- und Medienfachhandels Recht. Der Wettbewerbssenat betonte,eBay dürften keine «unzumutbaren Prüfungspflichten» auferlegt werden,die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Außerdembestehe keine Pflicht zur Sperrung, wenn durch ein wirksames Systemzur Überprüfung von Altersangaben der Käufer sichergestellt sei, dassjugendgefährdende Waren nicht an Kinder und Jugendliche verschicktwürden.
Grundsätzlich jedoch gehen die Richter davon aus, dass eBay mitder Internetplattform eine «ernsthafte und nahe liegende Gefahr» zurVerbreitung solcher Videos oder Computerspiele geschaffen habe.Deshalb müsse das Auktionshaus - sobald es von solchen Angebotenerfahre - wirksam verhindern, dass diese Waren von anderen Verkäufernerneut Internet angeboten würden. Eine «Prüfungspflicht» besteheaußerdem dann, wenn ein Anbieter zum wiederholten Mal Angebote insNetz stelle, die als jugendgefährdend indiziert seien.
Der auf die rein juristische Prüfung beschränkte BGH verwies denFall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgerichts Potsdamzurück. Das Gericht soll unter anderem ermitteln, objugendgefährdende Angebote mit Filterprogrammen identifiziert werdenkönnen.