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Boxen Boxen: Profi Jürgen Brähmer wird vorzeitig aus Haft entlassen

15.09.2005, 14:07
Der Schweriner Profiboxer Jürgen Brähmer winkt am Mittwoch (09.10.2002) während eines öffentlichen Trainings in einem Schweriner Einkaufszentrum seinen Anhängern zu. Er wirdvorzeitig aus der Haft entlassen. (Foto: dpa)
Der Schweriner Profiboxer Jürgen Brähmer winkt am Mittwoch (09.10.2002) während eines öffentlichen Trainings in einem Schweriner Einkaufszentrum seinen Anhängern zu. Er wirdvorzeitig aus der Haft entlassen. (Foto: dpa) dpa

Rostock/dpa. - Der Schweriner Boxprofi Jürgen Brähmer wirdvorzeitig aus der Haft entlassen. Der 1. Strafsenat desOberlandesgerichtes Rostock lehnte am Donnerstag eine Beschwerde derStaatsanwaltschaft gegen die vorzeitige Entlassung des 26-jährigenSupermittelgewichtlers, den viele Fachleute als größtes deutschesBoxtalent angesehen hatten, ab. Der Rest der ursprünglichzweieinhalbjährigen Haftstrafe wird für mehrere Jahre auf Bewährungausgesetzt.

«Darüber freuen wir uns sehr», sagte Christoph Rybarczyk,Pressesprecher von Universum Box-Promotion, bei dem Brähmer am 11.Dezember 1999 sein Profi-Debüt gefeiert hatte. Wie es mit dersportlichen Karriere des Internationalen WBC-Meisters von 2002weitergehe, müsse man abwarten.

Der von Michael Timm trainierte Brähmer war im Dezember 2002 wegengefährlicher Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein undUnfallflucht verurteilt worden. Der Junioren-Weltmeister von 1996,der von 1998 bis 2001 wegen ähnlicher Delikte bereits einezweieinhalbjährige Gefängnisstrafe verbüßte, hatte am 6.September 2002 in Hamburg ein Auto gerammt und dessen Fahrer, der ihnin einer Sackgasse gestellt hatte, bewusstlos geschlagen.

Das Gericht in Rostock begründete seine Entscheidung damit, dassBrähmer während des Vollzuges die angebotenen Therapiemöglichkeitengenutzt und sich soweit fortentwickelt habe, dass er in diesem Jahrbereits in den offenen Vollzug verlegt werden konnte. Zudem sei nichtzuletzt wegen des positiven Eindrucks, den Brähmer bei seinerAnhörung auf den Vorsitzenden der Strafvollstreckungskammer gemachthabe, die vorzeitige Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt vertretbar.