Antrag gegen Fitnessstudio-Schließung erfolgreich

Hamburg - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag der Betreiberin mehrerer Fitnessstudios stattgegeben, mit dem diese sich gegen die Schließung wegen des Teil-Lockdowns wehrte. Die im Infektionsschutzgesetz geregelte Generalklausel genüge für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff nicht, urteilten die Richter laut einer Mitteilung vom Dienstagabend. Anders als im März diesen Jahres, als das Infektionsgeschehen nicht vorhersehbar gewesen war, sei dieses nun erwartbar, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Vor diesem Hintergrund könne die Kammer nicht erkennen, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen getroffen habe, die es im Infektionsschutzgesetz hätte treffen müssen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gilt nur für die Antragstellerin.
Am gleichen Gericht waren zuvor die Eilanträge von Betreibern mehrerer Fitnessstudios und eines Tattoo-Studios abgelehnt worden, die sich nach dem neuen Teil-Lockdown gegen ihre Schließung wehrten. Damit waren andere Kammern befasst. Es sei davon auszugehen, dass die Maßnahme einen spürbaren Beitrag zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus leiste, hieß es in diesen Fällen. (dpa/lno)