Neuer Strafenkatalog in 3. Liga Neuer Strafenkatalog in 3. Liga: Jede Pyro-Fackel kostet den Verein 350 Euro

Frankfurt am Main - Mit einem neuen verbindlichen Strafen-Katalog wollen Deutsche Fußball-Liga (DFL) und Deutscher Fußball-Bund (DFB) für mehr Transparenz in der Sportgerichtsbarkeit sorgen. Wie die „Sportbild“ berichtet, sollen sich die Chefs der beiden Verbände auf ein neues Regelwerk geeinigt haben, das von der Bundesliga bis zur 3. Liga gilt.
So sollen künftig klare Beträge für Vergehen festgelegt werden, an denen sich der DFB-Kontrollausschuss beim Strafmaß orientiert. Das Abbrennen von Pyrotechnik wird z.B. in der 3. Liga 350 Euro kosten – allerdings pro Fackel. Wird Pyrotechnik geworfen oder abgeschossen, sind 750 Euro pro Gegenstand fällig. Ist die Anzahl nicht genau ersichtlich, darf der Kontrollausschuss eine Schätzung vornehmen.
DFB-Strafenkatalog: Vereine sollen Täter identifizieren
Laut dem Bericht der Sportbild sollen sich die Strafen für die Klubs deutlich verringern, wenn diese die Täter ausfindig macht und zur Rechenschaft ziehen. Bis zu 75 Prozent (je nach Anzahl der identifizierten Täter) sollen in solchen Fällen erlassen werden – „täterorientierte Sanktionierung“ nennen DFL und DFB diesen Ansatz.
Mit der Identifizierung und Inregressnahme der Täter soll abgeschreckt werden. Kollektivstrafen gegen einen Verein werden so unnötig. Zugleich haben identifizierte Täter die Chance, die Strafe noch einmal zu verringern. Dafür müssen sie sich allerdings zur ehrenamtlichen Arbeit im Sport oder in Sozialprojekten bereiterklären.
Beleidigende Banner im Stadion: DFB setzt hohe Geldstrafen fest
Hohe Geldstrafen sieht der Katalog bei beleidigenden Bannern vor – 2000 Euro sind es in der 3. Liga, 8000 in der Bundesliga. Allerdings will der Kontrollausschuss nur dann ermitteln, wenn die vom Banner betroffene Person einen entsprechenden Antrag stellt. Das gilt allerdings nicht für Banner, die einen Strafbestand darstellen.
Der DFB hatte bereits vergangene Saison die Reform seiner Strafgerichtsbarkeit auf den Weg gebracht, auch um sie stärker an die ordentliche Gerichtsbarkeit anzunähern. Seither wendet das Sportgericht auch die so genannten Kollektivstrafen kaum noch an, weil davon Fans betroffen sind, die kein Fehlverhalten gezeigt hatten.
Auszug aus dem DFB-Strafenkatalog laut „Sportbild“:
(Bundesliga/2. Bundesliga/3. Liga), Beträge in Euro
(mz/bbi/dpa)