Kommentar zum BVB Kommentar zum BVB: Die Sperrung der Südtribüne ist ungerecht, aber richtig

Bei Kollektivstrafen stößt das persönliche Rechtsempfinden an ein unüberwindliches Hindernis. Warum, so fragt sich der Mitverurteilte, soll ich für etwas büßen, das ein anderer getan hat? Und so wird das Urteil des Deutschen Fußball-Bundes im Fall der Dortmunder Südtribüne umso ungerechter, je näher man hinschaut. Allerdings herrscht hier der Spezialfall, dass Nähe trügt. Dieses Bauwerk und die in ihm versammelten Menschen sind ein Massenphänomen, das als solches wahrgenommen werden will. In dieser Logik ist eine kollektive Strafe für die Geschehnisse beim Spiel gegen Leipzig angemessen. Eine leere Wand am nächsten Samstag sagt mehr als alles andere.
Strafe geht über bloße Symbolik hinaus
Dennoch geht die Strafe über bloße Symbolik hinaus. Alle mit der Hooligan-Problematik Vertrauten wissen, dass es keine Lösung geben wird, solange sich das zurechnungsfähige Lager innerhalb der Fan-Szene nicht vom kriminellen eindeutig abgrenzt. Niemandem ist es bis zum heutigen Tage gelungen, in einem Klub die gewaltbereite Gruppe von jenen zu trennen, die auf eine tolerierbare Weise die Romantik der Fan-Kultur in allen Facetten ausleben wollen. Solange das so ist, muss man vermuten, dass hier die von den Klubs gern als „einige Wenige“ Bezeichneten ein nicht handelndes, aber sich gut unterhalten fühlendes Publikum haben, das sie anspornt. Jetzt sind sie für einen Nachmittag alle zusammen weg.
Es ist ausdrücklich zu loben, dass Borussia Dortmund die harte Strafe hinnimmt. Die Leute im Verein, deren leichtfertige Äußerungen vor dem Spiel gegen Leipzig wie Brandbeschleuniger wirkten, haben offenbar begriffen, wie groß ihr Problem ist.