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Der Weg zur deutschen Einheit Volkseigentum zu treuen Händen - Nur die Aktien für alle gab es nie

Von wegen Helmut Kohl, von wegen Westerfindung. Vor 35 Jahren hat die von der PDS geführte DDR-Regierung die Idee zur Gründung der Treuhandanstalt.

Von Steffen Könau Aktualisiert: 08.03.2025, 13:04
Anti-Treuhand-Demo 1991 - dass die Anstalt eine DDR-Erfindung war, wussten die wenigsten. Auch das Ausbleiben der versprochenen Volksaktien traf nicht auf Protest.
Anti-Treuhand-Demo 1991 - dass die Anstalt eine DDR-Erfindung war, wussten die wenigsten. Auch das Ausbleiben der versprochenen Volksaktien traf nicht auf Protest. Foto: picture alliance / zb

Halle/MZ. - Die Meldung in den DDR-Medien ist klein, der Absatz kurz. Die Regierung habe eine Umwandlung der volkseigenen Betriebe in Kapitalgesellschaften beschlossen, hieß es da Anfang März vor 35 Jahren zu einer neuen Verordnung. Doch so schwer zu verstehen der Inhalt war, so groß wird sein Einfluss auf die Gesellschaft sein.

Komplette Transformation

Es ging um nichts weniger als um die komplette Transformation der DDR-Wirtschaft. Eigentümer der mehr als 8.000 VEB werde künftig eine „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ sein, teilte die Regierung mit. Aufgabe des Super-Kombinats sei die „Wahrung des Volkseigentums“, legte ein siebenseitiger Kabinettsbeschluss fest. Zudem werde garantiert, dass Belegschaften ein Mitspracherecht in den künftigen Aktiengesellschaften und GmbHs hätten.

Notwendig war diese Umstrukturierung, weil anderenfalls mit der Einheit rechtlose Zustände geherrscht hätten. Den Begriff „Volkseigentum“ kennt bundesdeutsches Recht nicht. Die in der DDR staatseigenen Firmen hätten mit dem Ende des DDR-Staates quasi keinen Eigentümer mehr gehabt.

Der geplatzte Traum

Der Potsdamer Physiker Gerd Gebhardt, in den Monaten des Umbruchs bei der Bürgerbewegung Demokratie Jetzt engagiert, wollte die Gelegenheit nutzen, alle DDR-Bürger zu Eigentümern zu machen. Anteilsscheine am Volksvermögen sollen, so beschließt es der Runde Tisch auf seinen Vorschlag hin, über Volksaktien echte Anteilseigner an DDR-Industriebetrieben, Wohnungen und landwirtschaftlichen Flächen werden.

Doch der Traum von einer Wirtschaft, in der jeder DDR-Bürger ein 16-millionstel Teil an allem besitzt, platzt schon mit dem drei Tage vor der letzten Volkskammerwahl veröffentlichten Statut des Monster-VEB. Aufgabe sei die „Verwaltung des volkseigenen Eigentums im Interesse der Allgemeinheit“, steht da. Von einer Verteilung von Aktien an die Allgemeinheit ist im Papier nicht die Rede.