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Steuerhinterziehung Steuerhinterziehung: Boris Becker erhielt zwei Jahren auf Bewährung

24.10.2002, 08:44
Ex-Tennis-Star Boris Becker steht am Donnerstag vor der Urteilsverkündung hinter der Anklagebank im Landgericht München I. Dort wurde der 34-jährige wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und insgesamt 500 000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Ex-Tennis-Star Boris Becker steht am Donnerstag vor der Urteilsverkündung hinter der Anklagebank im Landgericht München I. Dort wurde der 34-jährige wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und insgesamt 500 000 Euro Geldstrafe verurteilt. dpa

München/dpa. - Der frühere Tennisstar Boris Becker ist amDonnerstag wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, bleibt aberein freier Mann. Das Landgericht München I verhängte eine Strafe vonzwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die 4.Strafkammer legte ihm außerdem eine Geldstrafe von 300 000 Euro auf.Zusätzlich muss Becker eine Geldbuße von 200 000 Euro alsBewährungsauflage zahlen, die mehreren karitativen Einrichtungen zuGute kommt.

Der damit vorbestrafte dreimalige Wimbledonsieger akzeptierte dasUrteil und erklärte, er werde dagegen keine Rechtsmittel einlegen.«Ich bin frei - das ist das Wichtigste», hieß es in einerschriftlichen Erklärung von Becker. «Ich bin froh und erleichtert,dass dieses Kapitel nun endlich abgeschlossen ist.»

Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob eine Anfechtung des Urteilsbeim Bundesgerichtshof aussichtsreich ist. Die Anklagebehörde hattedreieinhalb Jahre Haft für Becker gefordert. Damit wäre er beiRechtskraft des Urteils hinter Gitter gekommen, denn nur Haftstrafenbis zwei Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden. DieVerteidigung hatte sich für eine Strafe auf Bewährung ausgesprochen.

Nach Auffassung des Gericht hatte Becker in den Jahren 1991 bis1993 zwar offiziell seinen Wohnsitz im Steuerparadies Monaco,tatsächlich habe er aber seinen Lebensmittelpunkt in München gehabt.Der Angeklagte habe gewusst, dass er damit in Deutschland vollsteuerpflichtig gewesen wäre, seine Münchner Wohnung aber dennoch demFinanzamt verschwiegen.

Das Gericht ging von vier Fällen der vollendeten sowie von zweiFällen der versuchten Steuerhinterziehung aus. Beckers Erklärung imProzess, in der er eigene Fehler einräumte, wertete die Kammer alsGeständnis. Dieses sei ebenso strafmildernd zu berücksichtigen wiedie Tatsache, dass Becker dem Fiskus vor Prozessbeginn rund 3,1Millionen Euro Steuernachzahlung für die Jahre 1991 bis 1995überwiesen habe. Damit sei der Schaden wieder gut gemacht.

Strafmildernd habe die Kammer auch berücksichtigt, dass dieVorgänge sehr lange zurücklagen. Bei einem zeitnäheren Verfahren wäreeine Haftstrafe ohne Bewährung unvermeidbar gewesen, betonte dieVorsitzende Richterin Huberta Knöringer in der mündlichenUrteilsbegründung.