Verwaltungsgericht muss entscheiden Porno-Darstellerin Natalie Hot: Verwaltungsgericht München entscheidet, ob das Webcam-Girl im Homeoffice arbeitet

München - Wenn sich eine Porno-Darstellerin zu Hause vor der Kamera für das Internet auszieht - ist das dann Homeoffice? Mit dieser Frage muss sich das Verwaltungsgericht München an diesem Mittwoch befassen. Die Darstellerin Natalie Hot zieht vor Gericht, weil sie in ihrem Haus im oberbayerischen Ampfing nicht mehr als Webcam-Girl arbeiten darf.
Das Landratsamt Mühldorf am Inn hatte ihr die Tätigkeit verboten - mit der Begründung, sie lebe in einem Wohngebiet und der Bebauungsplan sehe kein Gewerbe vor. Um einen „Telearbeitsplatz“ - also Homeoffice - handelt sich das Chat-Zimmer nach Auffassung der Behörde auch nicht, weil die 24-Jährige mit ihrer Tätigkeit „Außenwirkung entfaltet“. Dagegen wehrt sich die junge Frau nun vor Gericht. Nachbarn hatten sich über ihre Arbeit beschwert. (dpa)