Mordfall Jennifer Mordfall Jennifer: Angeklagter beteuert erneut seine Unschuld

Kiel/dpa. - Im Mordfall Jennifer hat der Angeklagte beim zweiten Anlauf des Prozesses vor dem Landgericht Kiel erneut seine Unschuld an dem Tod der 16-Jährigen beteuert. Ohne das vor elf Monaten in Neumünster umgebrachte Mädchen mit einer Silbe zu erwähnen, schilderte der 37-Jährige am Mittwoch noch einmal aus seiner Sicht die Nacht des 20. September vergangenen Jahres. Er sei zur fraglichen Zeit knapp zwei Kilometer vom Tatort entfernt gewesen. Der Mann will sich damals nach übermäßigem Alkohol- und Drogenkonsum «übergeben» haben. Im Mai war der erste Prozess gegen den mutmaßlichen Täter wegen Befangenheit einer Schöffin geplatzt. Er wurde am Mittwoch mit neuen Laienrichtern erneut aufgerollt.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Neumünsteraner zur Last, die von der Insel Rügen stammende Auszubildende in der Nähe des Stadtzentrums auf offener Straße überfallen und getötet zu haben. Zuvor soll sich der wegen zweifacher Vergewaltigung vorbestrafte Angeklagte an dem Mädchen sexuell vergangen haben. Jennifers Leiche war erst nach einer Woche gefunden worden. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
In Gegenwart der als Nebenklägerin an dem Verfahren beteiligten Mutter von Jennifer gab der Beschuldigte eine ausführliche Schilderung der fraglichen Stunden in der Nacht des 20. September ab. Er sagte den Richtern und Schöffen, dass er zunächst mit seiner Freundin in Streit geraten sei. Anschließend habe er sich nach fast sechsjähriger Alkohol-Abstinenz über mehrere Stunden mit Bier und Wodka betrunken. Dabei habe er auch «mehrere Haschischmischungen» geraucht.
Nachdem er vergeblich versucht habe, seine Freundin über Handy zu erreichen, habe er mehrfach die Telefonnummer einer Prostituierten gewählt, sagte der Angeklagte. Da lediglich der Anrufbeantworter zu hören war, sei er mit seinem Fahrrad zu einer in der Nähe des Tatorts gelegenen Tankstelle gefahren. Dort will sich der 37-Jährige ein weiteres Mal mit Alkohol eingedeckt haben und anschließend nach Hause gefahren sein.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Mordanklage neben zahlreichen Indizien vor allem auf ein so genanntes Fasergutachten. An der Leiche der 16-Jährigen, die erst wenige Wochen vor ihrem Tod einen Lehrstelle in Neumünster angenommen hatte, waren Textilreste einer Jeansjacke entdeckt worden. Die Faserspuren sollen mit dem Stoff der Jacke des Angeklagten identisch sein. Darüber hinaus weisen die Verbindungsprotokolle seines Mobiltelefons, mit dem er in der Tatnacht zahlreiche Gespräche geführt hatte, für den vermuteten Todeszeitpunkt von Jennifer eine erhebliche Lücke auf. An diesem Donnerstag wird der Prozess mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.