Mord im Jugendgefängnis Mord im Jugendgefängnis: Hohe Haftstrafen für junge Männer
Erfurt/dpa. - Nach einem gemeinschaftlichen Mord an einem 16- Jährigen in einem Jugendgefängnis in Thüringen hat das Landgericht Erfurt am Donnerstag hohe Haftstrafen verhängt. Ein 22-Jähriger wurde zu einer lebenslangen Strafe verurteilt. Nach Jugendstrafrecht erhielt ein 18-Jähriger mit neun Jahren und neun Monaten ebenfalls fast die mögliche Höchststrafe. Die beiden Männer hatten ihr Opfer im Oktober 2001 in einer Zelle des Jugendgefängnisses Ichtershausen erdrosselt und danach einen Selbstmord vorgetäuscht. Wegen Nichtanzeigens der Tat wurde ein weiterer Angeklagter zu drei Jahren und 8 Monaten verurteilt.
«Das Gericht konnte nur die drei Angeklagten schuldig sprechen, obwohl es noch andere Mitverantwortliche gibt», sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel in der Urteilsbegründung. Das Gericht habe in 15 Prozesstagen die Frage klären müssen, warum ein erst 16-jähriger Häftling hinter den Mauern, wo er vor Anfeindungen sicher sein sollte, zu Tode kam. Es sei um so bedrückender, dass dies auf der geschützten Station für besonders gefährdete Jugendliche geschehen konnte.
Die beiden Männer hatten ihr Opfer im Oktober 2001 in einer Zelle mit einem Strick aus Bettlakenstreifen erdrosselt und anschließend den Selbstmord vorgetäuscht. Ein 22-jähriger Mithäftling hatte zugesehen und war aber nicht eingeschritten.
Der Tod des 16-Jährigen war zunächst als Selbstmord angesehen worden. Erst eine gerichtsmedizinische Untersuchung hatte die Gewalttat ans Licht gebracht. Im Prozess war Kritik an den Behörden laut geworden. Der Anwalt der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin aufgetreten war, sprach von «gravierenden Fehlern» bei den Ermittlungen. Sowohl Vollzugsbedienstete als auch ein Notarzt und Ermittler hätten Indizien für eine Gewalttat übersehen.